OLG Karlsruhe: Versicherungsschutz für künstliche Befruchtung auch für Unverheiratete mit natürlicher Fortpflanzungsfähigkeit

Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht für eine künstliche Befruchtung auch für Unverheiratete mit natürlicher Fortpflanzungsfähigkeit.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 13. Oktober 2017, Az. 12 U 107/17, festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung für eine künstliche Befruchtung auch für Unverheiratete mit natürlicher Fortpflanzungsfähigkeit besteht. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte private Krankenversicherung Leistungen zur künstlichen Befruchtung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass die Klägerin bereits nicht krank sei, weil sie auch auf natürlichem Wege schwanger werden könne. Darüber hinaus werde ausweislich der Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz nur für Ehepaare gewährt, was vorliegend unstreitig nicht der Fall sei.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte gleichwohl die Versicherung zur Zahlung der versicherten Leistungen und erklärte, dass die Beschränkung des Versicherungsschutzes auf verheiratete Versicherte unwirksam sei, weil diese Unterscheidung durch die Versicherung schlicht willkürlich sei. Darüber hinaus sei die Klägerin auch krank, weil sie zwar in der Tat auf natürlichem Wege schwanger werden könne. Allerdings liege aufgrund der chromosalen Veränderung der Genetik der Klägerin das Risiko einer erfolglosen Schwangerschaft und eines kranken Kindes bei über 50 %. Bei solchen Voraussetzungen sei das Vorliegen einer Krankheit zu bejahen. 

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass die Argumentation einer Versicherung, wonach der Ehestatus für die Frage des Versicherungsschutzes entscheidend sei, abwegig ist. Erfreulich ist, dass nun nach dem OLG Hamm im letzten Jahr nun mit dem OLG Karlsruhe ein weiteres Instanzengericht die Kostenübernahmepflicht der privaten Krankenversicherung bejaht hat.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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