OLG Koblenz: Krankenrücktransport auch ohne ärztliche Anordnung versichert

Die Kosten des Auslandskrankenrücktransports sind auch dann erstattungsfähig, wenn keine ärztliche Anordnung des Rücktransports vorliegt.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Datum vom 13. Juli 2016, Az. 10 U 946/15, festgestellt, dass die Kosten des Auslandskrankenrücktransports auch dann erstattungsfähig sind, wenn keine ärztliche Anordnung des Rücktransports vorliegt. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Krankenversicherung Leistungen aus der privaten Krankenversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass die Versicherungsbedingungen vorsähen, dass der Rücktransport durch einen Arzt angeordnet werden müsse. Dies sei vorliegend aber nicht der Fall gewesen. Das Landgericht gab dem Versicherer zu großen Teilen Recht und wies die Klage weit überwiegend ab.

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied nun, dass die Versicherungsbedingungen unwirksam seien, sofern sie kumulativ sowohl eine objektive medizinische Notwendigkeit als auch eine ärztliche Anordnung des Rücktransports anordneten. Diese Regelung benachteilige den Versicherungsnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Allein relevant dürfte vielmehr die medizinische Notwendigkeit des Krankenrücktransports sein.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass für Versicherungen hohe Hürden bestehen, um berechtige Ansprüche  abzulehnen. Vorliegend hat das Gericht festgestellt, dass Versicherungsschutz für den medizinischen Rücktransport besteht, wenn der Rücktritt medizinisch erforderlich ist. Weitere Voraussetzungen zum Nachteil des Versicherungsnehmers dürfen nicht geltend gemacht werden.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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