POC: Landgericht Berlin verurteilt Anlageberater wegen Prospektfehlern zu Schadensersatz

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 07.03.2017 einen Anlageberater wegen Prospektfehlern zu Schadensersatz verurteilt.

Zahlreiche Anleger der POC Proven Oil Canada Fonds haben bereits Klage gegen Anlageberater eingereicht. Denn aufgrund der Liquidation der POC Fonds muss mit erheblichen Verlusten gerechnet werden. Für die Anleger der POC Fonds ist daher umso erfreulicher, dass das Landgericht Berlin nun mit einem aktuellen Urteil vom 7. März 2017 eine Anlageberatungsgesellschaft zu Schadensersatz verurteilt hat.


„Es macht daher für die Anleger zum jetzigen Zeitpunkt nach unserer Einschätzung keinen Sinn, weiter abzuwarten. Ob bzw. in welcher Höhe die Anleger eine Rückzahlung erhalten werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Anleger sollten daher überlegen, ob sie nicht ihren Schaden auf anderem Weg ersetzt bekommen. Das Urteil des Landgerichts stellt dafür eine erfolgversprechende Grundlage dar“, erläutert Rechtsanwältin Aylin Pratsch, die das Urteil für ihren vormaligen Arbeitgeber erstritten hat. „Denn das Landgericht begründet die Schadensersatzpflicht des Anlageberaters in sechsstelliger Höhe mit Prospektfehlern, die von dem Berater nicht richtiggestellt worden sind.“

Der Fachanwalt für  Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte betont die guten Erfolgsaussichten für die Anleger. „Denn das Urteil ist nicht primär auf Basis einer individuellen Fehlberatung, die sich nicht auf andere Sachverhalte transferieren lässt, ergangen. Vielmehr können die festgestellten Prospektfehler grundsätzlich auch anderen Anlageberatern vorgehalten werden.“

Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher betroffenen Anlegern, zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

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L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

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