Bank- und Kapitalmarktrecht

Kapitalanlagerecht

Die Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft verfügt über nahezu fünfzehnjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts. Wir führen allerdings keine Massenverfahren aus Großschadensfällen wie beispielsweise „Diesel“, Wirecard oder „Schiffsfonds“. Unsere Mandanten wenden sich vielmehr dann an uns, wenn sie einen Kapitalanlageschaden in einem Fallkomplex erlitten haben, der nicht zu den im Internet bekannten gehört.

In der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist Herr Rechtsanwalt Christian Christian Luber, LL.M., M.A., Ihr zuständiger und für Sie bundesweit tätiger Ansprechpartner. Rechtswahl Luber, LL.M., M.A., verfügt über eine fast fünfzehnjährige Erfahrung als Rechtsanwalt. Seine Tätigkeit ist streng wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung wurden ihm von der Rechtsanwaltskammer München die Fachanwaltstitel Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht verliehen.

Wirtschaftsstrafrecht

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren können für die Betroffenen erhebliche Auswirkungen haben. Sie reichen von der bloßen Lästigkeit bis zur Existenzgefährdung. Gerade in Wirtschaftsstrafverfahren überwiegt allerdings die Tendenz zu letzterem. Allein der Umstand, dass ein Ermittlungsverfahren öffentlich bekannt wird, kann schon zur Existenzbedrohung führen, unabhängig davon, ob die Vorwürfe überhaupt zutreffend sind oder letztendlich im Sand verlaufen. Betroffene im Strafverfahren haben daher in der Regel andere Intentionen als herkömmlich Beschuldigte. Während es für letztere in der Regel primär darum geht, entweder den Nachweis zu erbringen, unschuldig zu sein oder die Strafe möglichst gering zu halten, muss der Betroffene eines Wirtschaftsstrafverfahrens die Vor- und Nachteile eines möglichen Freispruches nach einem langwierigen Prozess mit einer möglicherweise geringen Strafe bei einer Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren abwägen. Oftmals ist es daher die Absicht der Betroffenen, das Verfahren möglichst schnell und geräuschlos zu beenden. Sie sind dafür auch eher bereit, eine Strafe, insbesondere eine Geldstrafe, in Kauf zu nehmen. Dies kann auch daran liegen, weil es gerade in Wirtschaftsstrafverfahren oftmals um einen Graubereich geht, bei denen keiner der Beteiligten von Beginn an mit Sicherheit sagen kann, ob wirklich (k)ein strafbares Handeln vorliegt.

Deal als Ziel

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft wird daher in der Regel dann von Beschuldigten eines Wirtschaftsstrafverfahrens mandatiert, wenn es nicht darum gehen soll, ein öffentlichkeitsrelevantes Gerichtsverfahren bis zu einem Freispruch zu erwirken. Ziel ist es vielmehr oftmals, einen Deal mit der Staatsanwaltschaft bereits im Ermittlungsverfahren abzuschließen, um das Verfahren möglichst schnell – natürlich auch mit möglichst geringem Nachteil für die Mandantschaft – zu beenden.

Der sogenannte Deal oder Verständigung, also die Absprache mit der Staatsanwaltschaft, bietet sich bereits im Ermittlungsverfahren an, weil es angesichts deren Überlastung auch für die Staatsanwaltschaft sinnvoll sein kann, ein Verfahren zeitnahe zu beenden. Selbstverständlich reicht hierzu aber nicht eine bloße Anfrage bei den Strafverfolgungsbehörden aus. Vielmehr muss sachlich fundiert dargelegt werden, warum die Ermittlungen zu keinem Erfolg führen werden. Hierzu sind Ermittlungs- und Beweisschwierigkeiten darzulegen und auf strafprozessuale Hindernisgründe hinzuweisen. Je höher die Staatsanwaltschaft etwaige Prozessverlustrisiken erachtet, desto eher ist sie bereit, sich bereits außergerichtlich auf einen Deal einzulassen. Gleiches gilt auch im Strafprozess selbst, weil auch dort die Staatsanwaltschaft sowie auch das Gericht Interesse an einer sogenannten prozessökonomischen Beendigung des Verfahren haben.

Langjährige Erfahrung

In der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist Herr Rechtsanwalt Christian Christian Luber, LL.M., M.A., Ihr zuständiger und für Sie bundesweit tätiger Ansprechpartner. Rechtswahl Luber verfügt über eine fast fünfzehnjährige Erfahrung als Rechtsanwalt. Seine Tätigkeit ist streng wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung wurden ihm von der Rechtsanwaltskammer München die Fachanwaltstitel für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht verliehen. Herr Rechtsanwalt Luber gehört daher zu einer absoluten Minderheit von Strafverteidigern, die entsprechend nachgewiesene Kenntnisse auf den Gebieten der zuvor genannten zivilrechtlichen Fachgebieten vorweisen können. In der Regel sind Strafverteidiger Fachanwälte für Strafrecht, zugleich verfügen sie aber regelmäßig nicht über die entsprechende zivilrechtliche Erfahrung. In Wirtschaftsstrafverfahren bildet das Strafprozessrecht zwar den Mantel. Kern des Verfahrens sind aber stets wirtschaftsrechtliche Kenntnisse, die zwingend erforderlich sind, um gegen den strafrechtlichen Vorwurf erfolgreich vorgehen zu können.

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Aktuelle Fälle

Bank- und Kapitalmarktrecht

03.

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HCI Shipping Select VIII: 50 %-Vergleich bei Schadensersatzklage gegen die UniCredit Bank

In einem vor dem Oberlandesgericht München von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälten Partnerschaft gegen die UniCredit Bank geführten Schadensersatzverfahren haben die beiden Anleger einen 50%-Vergleich abgeschlossen. Geklagt hatten zwei Geschwister, die sich von der...

17.

Okt.

POC Growth, POC Zwei, POC Natural Gas: Landgericht Heilbronn verurteilt Anlageberater wegen Prospektfehlern zu Schadensersatz

Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 12.10.2017 einen Anlageberater wegen Prospektfehlern bei den Fonds POC Proven Oil Canada Fonds Growth, dem POC Zwei und dem POC Natural Gas zu Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht begründet...

17.

Aug.

HCI Shipping Select VIII: Oberlandesgericht München schlägt 50 %-Vergleich bei einem Schadensersatzverfahren gegen die UniCredit Bank vor

Das Oberlandesgericht München hat bei einem von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälten Partnerschaft für zwei Anleger geführten Schadensersatzverfahren gegen die UniCredit Bank einen 50%-Vergleich vorgeschlagen. Geklagt hatten zwei Geschwister, die sich von der UniCredit...

12.

Jul.

BGH: Bearbeitungsentgelte bei Gewerbedarlehen zurückzahlungspflichtig

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 4. Juli 2017 (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) entschieden, dass Banken bei Unternehmerkrediten keine Bearbeitungsentgelte verlangen dürfen. Unternehmen können daher entsprechende Rückzahlungen verlangen. Bereits vor 3...

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Jun.

BWF Stiftung: Landgericht München II verurteilt Anlageberater wegen Plausibilitätsprüfungspflichtverletzung zu Schadensersatz in sechsstelliger Höhe

Zahlreiche Anleger der Goldanlage der BWF Stiftung haben bereits Klage gegen Anlageberater eingereicht. Denn aufgrund der Insolvenz der BWF Stiftung dürfte von einem Totalverlust, zumindest aber von erheblichen Verlusten auszugehen sein. Für die Anleger der...

13.

Mai.

POC Proven Oil Canada: L & P Rechtsanwälte reichen Klage gegen Gründungsgesellschafter beim Landgericht Berlin ein

L & P Rechtsanwälte reichen Klage wegen Prospektfehlern gegen Gründungsgesellschafter beim Landgericht Berlin ein. Zahlreiche Anleger der POC Proven Oil Canada Fonds haben bereits Klage gegen Anlageberater eingereicht. Denn aufgrund der Liquidation der POC Fonds...

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht