Kapitalanlagerecht
Die Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft verfügt über nahezu fünfzehnjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts. Wir führen allerdings keine Massenverfahren aus Großschadensfällen wie beispielsweise „Diesel“, Wirecard oder „Schiffsfonds“. Unsere Mandanten wenden sich vielmehr dann an uns, wenn sie einen Kapitalanlageschaden in einem Fallkomplex erlitten haben, der nicht zu den im Internet bekannten gehört.
In der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist Herr Rechtsanwalt Christian Christian Luber, LL.M., M.A., Ihr zuständiger und für Sie bundesweit tätiger Ansprechpartner. Rechtswahl Luber, LL.M., M.A., verfügt über eine fast fünfzehnjährige Erfahrung als Rechtsanwalt. Seine Tätigkeit ist streng wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung wurden ihm von der Rechtsanwaltskammer München die Fachanwaltstitel Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht verliehen.
Wirtschaftsstrafrecht
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren können für die Betroffenen erhebliche Auswirkungen haben. Sie reichen von der bloßen Lästigkeit bis zur Existenzgefährdung. Gerade in Wirtschaftsstrafverfahren überwiegt allerdings die Tendenz zu letzterem. Allein der Umstand, dass ein Ermittlungsverfahren öffentlich bekannt wird, kann schon zur Existenzbedrohung führen, unabhängig davon, ob die Vorwürfe überhaupt zutreffend sind oder letztendlich im Sand verlaufen. Betroffene im Strafverfahren haben daher in der Regel andere Intentionen als herkömmlich Beschuldigte. Während es für letztere in der Regel primär darum geht, entweder den Nachweis zu erbringen, unschuldig zu sein oder die Strafe möglichst gering zu halten, muss der Betroffene eines Wirtschaftsstrafverfahrens die Vor- und Nachteile eines möglichen Freispruches nach einem langwierigen Prozess mit einer möglicherweise geringen Strafe bei einer Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren abwägen. Oftmals ist es daher die Absicht der Betroffenen, das Verfahren möglichst schnell und geräuschlos zu beenden. Sie sind dafür auch eher bereit, eine Strafe, insbesondere eine Geldstrafe, in Kauf zu nehmen. Dies kann auch daran liegen, weil es gerade in Wirtschaftsstrafverfahren oftmals um einen Graubereich geht, bei denen keiner der Beteiligten von Beginn an mit Sicherheit sagen kann, ob wirklich (k)ein strafbares Handeln vorliegt.
Deal als Ziel
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft wird daher in der Regel dann von Beschuldigten eines Wirtschaftsstrafverfahrens mandatiert, wenn es nicht darum gehen soll, ein öffentlichkeitsrelevantes Gerichtsverfahren bis zu einem Freispruch zu erwirken. Ziel ist es vielmehr oftmals, einen Deal mit der Staatsanwaltschaft bereits im Ermittlungsverfahren abzuschließen, um das Verfahren möglichst schnell – natürlich auch mit möglichst geringem Nachteil für die Mandantschaft – zu beenden.
Der sogenannte Deal oder Verständigung, also die Absprache mit der Staatsanwaltschaft, bietet sich bereits im Ermittlungsverfahren an, weil es angesichts deren Überlastung auch für die Staatsanwaltschaft sinnvoll sein kann, ein Verfahren zeitnahe zu beenden. Selbstverständlich reicht hierzu aber nicht eine bloße Anfrage bei den Strafverfolgungsbehörden aus. Vielmehr muss sachlich fundiert dargelegt werden, warum die Ermittlungen zu keinem Erfolg führen werden. Hierzu sind Ermittlungs- und Beweisschwierigkeiten darzulegen und auf strafprozessuale Hindernisgründe hinzuweisen. Je höher die Staatsanwaltschaft etwaige Prozessverlustrisiken erachtet, desto eher ist sie bereit, sich bereits außergerichtlich auf einen Deal einzulassen. Gleiches gilt auch im Strafprozess selbst, weil auch dort die Staatsanwaltschaft sowie auch das Gericht Interesse an einer sogenannten prozessökonomischen Beendigung des Verfahren haben.
Langjährige Erfahrung
In der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist Herr Rechtsanwalt Christian Christian Luber, LL.M., M.A., Ihr zuständiger und für Sie bundesweit tätiger Ansprechpartner. Rechtswahl Luber verfügt über eine fast fünfzehnjährige Erfahrung als Rechtsanwalt. Seine Tätigkeit ist streng wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung wurden ihm von der Rechtsanwaltskammer München die Fachanwaltstitel für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht verliehen. Herr Rechtsanwalt Luber gehört daher zu einer absoluten Minderheit von Strafverteidigern, die entsprechend nachgewiesene Kenntnisse auf den Gebieten der zuvor genannten zivilrechtlichen Fachgebieten vorweisen können. In der Regel sind Strafverteidiger Fachanwälte für Strafrecht, zugleich verfügen sie aber regelmäßig nicht über die entsprechende zivilrechtliche Erfahrung. In Wirtschaftsstrafverfahren bildet das Strafprozessrecht zwar den Mantel. Kern des Verfahrens sind aber stets wirtschaftsrechtliche Kenntnisse, die zwingend erforderlich sind, um gegen den strafrechtlichen Vorwurf erfolgreich vorgehen zu können.
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