Reiserücktrittsversicherung: Reiseunfähigkeit auch bei leichter Erkrankung führt zur Leistungspflicht

Für die Leistungspflicht aus der Reiserücktrittsversicherung reicht bereits die Reiseunfähigkeit aufgrund einer leichten Erkrankung aus.

Das Amtsgericht Winsen hat mit Datum vom 14. Juni 2016, Az. 16 C 1333/15, festgestellt, dass für die Leistungspflicht aus der Reiserücktrittsversicherung bereits die Reiseunfähigkeit aufgrund einer leichten Erkrankung ausreicht. Hierauf weist Rechtsanwältin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Reiseversicherung Leistungen aus der Reiserücktrittsversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Kläger nur an einer Gastroenteritis erkrankt sei. Dies sei nur eine leichte Erkrankung, sodass der Versicherungsfall, der eine schwere Erkrankung vorsehe, nicht eingetreten sei.

Das Amtsgericht Winsen schloss sich hingegen der Rechtsansicht des Klägers an und  entschied, dass der Versicherungsfall eingetreten sei. Denn entscheidend sei allein, dass der Kläger reiseunfähig sei. Ob diese Reiseunfähigkeit auf einer leichten oder schweren Erkrankung beruhe, sei unbeachtlich. Eine andere Sichtweise stelle eine unzulässige Benachteiligung des Versicherten dar.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt erneut, dass die Versicherungsbedingungen nicht aus Sicht des Versicherers, sondern aus der eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers auszulegen sei. Vorliegend hat das Gericht festgestellt, dass daher die Frage der Reiseunfähigkeit folglich auch nicht aus Sicht des Versicherers, sondern des Versicherten zu beantworten sei. Dementsprechend komme es auch nicht darauf an, ob die Krankheit schwer oder leicht sei. Entscheidend sei allein ds Vorliegen der Reiseunfähigkeit“.

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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