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Rhion Unfallversicherung erkennt Invalidität an und zahlt 40.000,- Euro

Die Rhion Unfallversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft außergerichtlich die Invalidität eines Versicherten anerkannt und eine Invaliditätsleistung erbracht.

Der Versicherungsnehmer verunfallte 2021 mit dem Motorrad und erlitt hierbei unter anderem mehrere Rippenbrüche. Er stellte daraufhin bei der Rhion einen Antrag auf Leistungen aus der Unfallversicherung.

Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Versicherungsnehmer war mit der anschließenden Regulierung nicht zufrieden und wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, prüfte den Sachverhalt und nahm die Korrespondenz mit der Versicherung auf. Nach Beantragung des Schlichtungsverfahrens kamen die Parteien schließlich überein, mit der Nachprüfung die endgültige Regulierung vorzunehmen und ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben.

Anerkenntnis durch die Allianz Unfallversicherung

Mit diesem weiteren Gutachten konnten sich die Parteien schließlich auf eine Zahlung von € 40.000,00 einigen. „Für unseren Mandanten war dies natürlich sehr erfreulich, weil er hierdurch ohne ein langwieriges Verfahren eine sehr hohe Invaliditätszahlung erhielt. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung zum Erfolg führt“, freut sich die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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