R+V Versicherung zahlt Mietausfallschaden in sechsstelliger Höhe nach einem Leitungswasserschaden

München, 20.04.2021 – Christian Luber

Die R+V Versicherung hat nach Einschaltung der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte an eine Versicherungsnehmerin einen sechsstelligen Betrag geleistet, nachdem die Versicherung zuvor die Zahlung des Mietausfallschadens verweigert hatte.

Unsere Mandantschaft, eine Immobilienverwaltungsgesellschaft, hatte für Gewerbeimmobilien eine verbundene Immobilienversicherung gegen Feuer,- Leitungswasser- und Sturmschäden bei der R+V Versicherung abgeschlossen. 2015 kam es in einer vermieteten Immobilie zu einem Leitungswasserschaden, dessen Ursache zwischen den Parteien streitig war. Die R+V Versicherung ließ daraufhin durch mehrere Sachverständige den Schaden begutachten. Während sie sich hinsichtlich des Gebäudeschadens regressbereit zeigte, verweigerte sie die Kostenübernahme für die bis zur vollständigen Reparatur entstandenen Interimskosten.

Daher kontaktierte die Betroffene den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., und bat um rechtliche Unterstützung. Dieser kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. „Hierzu stellten wir aber nicht primär auf die Frage der Ersatzpflicht für die Interimskosten ab, sondern begründeten die Leistungspflicht der R+V Versicherung mit dem entstandenen Mietausfall. Dies führte auch relativ schnell zum Erfolg und die Parteien einigten sich auf einen für unsere Mandantschaft überaus günstigen Vergleich“, erläutert Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. „Für uns als Kanzlei war das Ergebnis voraussehbar. Eine fundierte Argumentation überzeugt auch eine Versicherung. Für unsere Mandantschaft war diese außergerichtliche Einigung, ohne ein Gerichtsverfahren führen zu müssen, ebenfalls sehr erfreulich.“

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

München I Hamburg*I Berlin*I Köln*I Frankfurt*I Hannover*I Leipzig *I Stuttgart*I Coburg*

Wir sind für Sie da

Mit Absenden Ihrer Kontaktanfrage erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden
Aktuelle Fälle
Versicherungsrecht