München, 20.04.2021 – Christian Luber
Die R+V Versicherung hat nach Einschaltung der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte an eine Versicherungsnehmerin einen sechsstelligen Betrag geleistet, nachdem die Versicherung zuvor die Zahlung des Mietausfallschadens verweigert hatte.
Unsere Mandantschaft, eine Immobilienverwaltungsgesellschaft, hatte für Gewerbeimmobilien eine verbundene Immobilienversicherung gegen Feuer,- Leitungswasser- und Sturmschäden bei der R+V Versicherung abgeschlossen. 2015 kam es in einer vermieteten Immobilie zu einem Leitungswasserschaden, dessen Ursache zwischen den Parteien streitig war. Die R+V Versicherung ließ daraufhin durch mehrere Sachverständige den Schaden begutachten. Während sie sich hinsichtlich des Gebäudeschadens regressbereit zeigte, verweigerte sie die Kostenübernahme für die bis zur vollständigen Reparatur entstandenen Interimskosten.
Daher kontaktierte die Betroffene den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., und bat um rechtliche Unterstützung. Dieser kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. „Hierzu stellten wir aber nicht primär auf die Frage der Ersatzpflicht für die Interimskosten ab, sondern begründeten die Leistungspflicht der R+V Versicherung mit dem entstandenen Mietausfall. Dies führte auch relativ schnell zum Erfolg und die Parteien einigten sich auf einen für unsere Mandantschaft überaus günstigen Vergleich“, erläutert Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. „Für uns als Kanzlei war das Ergebnis voraussehbar. Eine fundierte Argumentation überzeugt auch eine Versicherung. Für unsere Mandantschaft war diese außergerichtliche Einigung, ohne ein Gerichtsverfahren führen zu müssen, ebenfalls sehr erfreulich.“