Die Deutsche Sparkassen Versicherung Sachsen hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Bankangestellten einen hohen Vergleichsbetrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.
Unsere Mandantin, die von Beruf Bankangestellte ist, erkrankte im Jahr 2014 an mehreren psychischen Störungen und war mehrere Monate arbeitsunfähig krankgeschrieben. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Deutschen Sparkassen Versicherung. Umso betroffener war sie, als die Sparkassen Versicherung nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte, sondern dies auch noch mit dem vorgeblich fehlenden Eintritt des Versicherungsfalls begründete.
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Pratsch, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Leipzig eingeleitet. In der mündlichen Verhandlung machte der Richter der Versicherung klar, dass im Rahmen einer Beweisaufnahme zu prüfen sei, ob der Klägervortrag zutreffend sei. Sei dies der Fall, würde die Sparkassenversicherung antragsgemäß verurteilt werden. Daraufhin einigten sich die Parteien auf eine Einmalzahlung in Höhe einer mehrjährigen Berufsunfähigkeitsrente bei gleichzeitiger Vertragsaufhebung. „Für unsere Mandantin stellt dieser Ausgang eine überaus erfreuliche Wendung dar. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man zeitnah zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Pratsch.