Übernahmepflicht der Hotelkosten durch Hausratversicherung

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung beinhaltet auch hohe Hotelkosten.

Das Saarländische Oberlandesgericht hat mit Datum vom 13. Januar 2016, Az. 5 U 15/15, festgestellt, dass der Versicherungsschutz der Hausratversicherung auch die Erstattung von Hotelkosten umfasst. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Hausratversicherung Leistungen aus der Hausratversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass der Versicherungsnehmer gegen seine Schadensminderungsobliegenheit verstoßen habe, weil er keine Vergleichsangebote eingeholt habe. Darüber hinaus seien die geltend gemachten Hotelkosten in vierstelliger Höhe auch zu hoch. Das Landgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage ab.

Das Saarländische Oberlandesgericht stellte im Laufe des Verfahrens fest, dass die von dem Versicherungsnehmer geltend gemachten Kosten tatsächlich entstanden sind. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens stellte das Gericht darüber hinaus fest, dass die geltend gemachte Höhe angemessen sei. Schließlich stellte das Oberlandesgericht auch fest, dass eine Auslegung der Versicherungsbedingungen ergebe, dass der Versicherungsnehmer auch davon ausgehen durfte, dass die Versicherung zum Ersatz der Hotelkosten verpflichtet sei. Der Anspruch sei daher begründet.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass Gerichte die Versicherungsbedingungen nicht aus Sicht des Versicherers auslegen. Vielmehr erfolgt nach der Rechsprechung die Auslegung aus Sicht eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers. Dies führt in der Regel zu einer versicherungsnehmerfreundlichen Auslegung.“

Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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