Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung beinhaltet auch hohe Hotelkosten.
Das Saarländische Oberlandesgericht hat mit Datum vom 13. Januar 2016, Az. 5 U 15/15, festgestellt, dass der Versicherungsschutz der Hausratversicherung auch die Erstattung von Hotelkosten umfasst. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Hausratversicherung Leistungen aus der Hausratversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass der Versicherungsnehmer gegen seine Schadensminderungsobliegenheit verstoßen habe, weil er keine Vergleichsangebote eingeholt habe. Darüber hinaus seien die geltend gemachten Hotelkosten in vierstelliger Höhe auch zu hoch. Das Landgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage ab.
Das Saarländische Oberlandesgericht stellte im Laufe des Verfahrens fest, dass die von dem Versicherungsnehmer geltend gemachten Kosten tatsächlich entstanden sind. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens stellte das Gericht darüber hinaus fest, dass die geltend gemachte Höhe angemessen sei. Schließlich stellte das Oberlandesgericht auch fest, dass eine Auslegung der Versicherungsbedingungen ergebe, dass der Versicherungsnehmer auch davon ausgehen durfte, dass die Versicherung zum Ersatz der Hotelkosten verpflichtet sei. Der Anspruch sei daher begründet.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass Gerichte die Versicherungsbedingungen nicht aus Sicht des Versicherers auslegen. Vielmehr erfolgt nach der Rechsprechung die Auslegung aus Sicht eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers. Dies führt in der Regel zu einer versicherungsnehmerfreundlichen Auslegung.“
Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.