Unvollständiger Antrag führt nicht zur Leistungsfreiheit der privaten Haftpflichtversicherung

Ein unvollständig ausgefüllter Schadensantrag stellt keine zur Schadensfreiheit führende Obliegenheitsverletzung dar.

Das Landgericht Dortmund hat mit Datum vom 23. März 2006, Az. 2 O 378/05, festgestellt, dass ein unvollständig ausgefüllter Schadensantrag keine zur Schadensfreiheit führende Obliegenheitsverletzung darstellt. Vielmehr hat der Versicherer auf Vervollständigung hinzuwirken. Hierauf weist Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte private Haftpflichtversicherung Leistungen abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Versicherungsnehmer eine Obliegenheitsverletzung begangen habe, indem er den Schadensantrag unvollständig ausgefüllt habe. Die Haftpflichtversicherung sei daher leistungsfrei. Das Landgericht schloss sich der Argumentation der Haftpflichtversicherung gleichwohl nicht an und verurteilte die private Haftpflichtversicherung zur Zahlung. Das Gericht begründete das Urteil, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall nachgewiesen habe. Hingegen sei es der beklagten Versicherung nicht gelungen, zu beweisen, dass der Versicherungsnehmer gegen seine Obliegenheiten verstoßen habe. Eine solche Obliegenheitsverletzung liege insbesondere nicht darin, dass der Schadensantrag unvollständig ausgefüllt worden sei. Vielmehr sei es Aufgabe des Versicherers, darauf hinzuwirken, dass der Antrag lückenlos ausgefüllt worden sei. Erst bei einer endgültigen Weigerung durch den Versicherungsnehmer liege eine Obliegenheitsverletzung vor.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Verfahren zeigt, dass die Hürden für eine Nichtleistung durch die Haftpflichtversicherung hoch sind. Denn der Versicherungsnehmer muss lediglich nachweisen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Die Versicherung muss hingegen nachweisen, warum sie leistungsfrei sein soll. Vorliegend hätte die Privatversicherung beweisen müssen, dass der Versicherungsnehmer endgültig das Ausfüllen des Schadensantrags verweigert habe. Da ihr dies nicht gelungen ist, konnte sie ihre Leistungsfreiheit nicht beweisen.“

Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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