Die Versicherungsnehmerin, von Beruf Erzieherin, erkrankte Mitte 2021 an einer mittelgradigen depressiven Episode. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der VRK Lebensversicherung, wegen Berufsunfähigkeit. Die Versicherung lehnte gleichwohl die Kostenübernahme ab.
Leistungsantrag bei der HDI Lebensversicherung wegen Berufsunfähigkeit
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., übernahm in der Folge die Korrespondenz mit der Versicherung. Schließlich ließ die HDI den Versicherungsnehmer begutachten. Das Gutachten fiel zwar positiv aus, allerdings verweigerte die HDI gleichwohl das Anerkenntnis, weil sie davon ausging, dass der Versicherungsnehmer seine Erkrankung und seine Berufstätigkeit nicht wahrheitsgemäß dargestellt habe.
Vergleichsgespräche mit der HDI Lebensversicherung wegen Berufsunfähigkeit