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Vergleich mit VRK Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Versicherungsnehmerin, von Beruf Erzieherin, erkrankte Mitte 2021 an einer mittelgradigen depressiven Episode. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der VRK Lebensversicherung, wegen Berufsunfähigkeit. Die Versicherung lehnte gleichwohl die Kostenübernahme ab.

Leistungsantrag bei der HDI Lebensversicherung wegen Berufsunfähigkeit

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., übernahm in der Folge die Korrespondenz mit der Versicherung. Schließlich ließ die HDI den Versicherungsnehmer begutachten. Das Gutachten fiel zwar positiv aus, allerdings verweigerte die HDI gleichwohl das Anerkenntnis, weil sie davon ausging, dass der Versicherungsnehmer seine Erkrankung und seine Berufstätigkeit nicht wahrheitsgemäß dargestellt habe.

Vergleichsgespräche mit der HDI Lebensversicherung wegen Berufsunfähigkeit

Die HDI bot daraufhin einen Vergleich in niedrigerer sechsstelliger Höhe an. „Obwohl dieses bereits durchaus vertretbar war, gelang es uns in der Folge, dieses noch um fast 50 % zu erhöhen“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A.. Unser Mandant nahm dieses Angebot dann gerne an. „Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unseren Mandanten war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, damit er sich voll auf seine Gesundung konzentrieren kann“.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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