Versicherungskammer Bayern lehnt Ansprüche aus Unfallversicherung bei Tod eines Kindes infolge Infekts ab

Die Versicherungskammer Bayern hat bei einem Versicherungsnehmer nach dem Tod dessen Sohns die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme für den Todesfall aus einer Unfallversicherung abgelehnt.

Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte Anfang der 1980er Jahre eine Private Unfallversicherung bei der Versicherungskammer Bayern abgeschlossen. Im Februar 2017 beantragte er bei der Versicherung die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme für den Todesfall, nachdem die versicherte Person, sein Sohn, verstorben war. Die Versicherung lehnte die Zahlung allerdings mit der Begründung ab, dass Voraussetzung für die Leistung gemäß den Versicherungsbedingungen eine Infektion sei, bei der die Krankheitserreger durch eine tiefe Beschädigung der Haut eingedrungen seien. Dies sei vorliegend aber nicht der Fall, weil der Tod durch eine Superinfektion erfolgt sei.

Der Versicherungsnehmer war mit der Entscheidung der Versicherungskammer Bayern nicht einverstanden und wandte sich hilfesuchend an Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach Prüfung gelangten wir zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der Versicherung fehlerhaft sein dürfte“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch. „Denn die behandelnde Ärztin des Sohns unseres Mandanten hat bestätigt, dass die bakteriellen Keime durch Geschwüre im Gesicht in den Körper eindringen konnten.“

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft haben daher das Mandat zur Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Versicherungskammer Bayern übernommen. „Wir sind zuversichtlich, bereits außergerichtlich eine Einigung mit der Versicherung herbeiführen zu können. Damit können wir bei dem schmerzvollen Verlust zumindest zu einer finanziellen Entschädigung für unsere Mandantschaft beitragen.“

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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