München, 06.11.2020 – Aylin Kempf
Die Volkswohl Bund Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die Berufsunfähigkeit eines Werkmeisters Gebäudemanagement anerkannt, nachdem sie zuvor die Leistung verweigert hatte.
Unser Mandant, von Beruf Werkmeister Gebäudemanagement, hatte im Jahr 2003 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung abgeschlossen. 2018 erkrankte er an einer Herzerkrankung, 2020 beantragte er daraufhin Leistungen bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese lehnte allerdings eine Zahlung mit der Begründung ab, dass ihr Versicherungsnehmer erst seit Anfang 2020 arbeitsunfähig sei und somit die Prüfung der Berufsunfähigkeit erst nach Ablauf eines halben Jahres erfolgen könne.
Der Werkmeister Gebäudemanagement wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung fehlerhaft sein dürfte. Denn entscheidend sei nicht der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sondern der Beginn der Berufsunfähigkeit.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft legte daraufhin gegenüber Volkswohl Bund Lebensversicherung ausführlich dar, dass der Werkmeister Gebäudemanagement Anspruch auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente habe. Die Versicherung ließ sie sich schließlich von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft überzeugen und gewährte dem Versicherungsnehmer ab sofort die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.
„Für unseren Mandanten ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf, Partner der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.