Die Württembergische Lebensversicherung AG zahlt nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälten einer Versicherungsnehmerin aufgrund einer Depression eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor ein dreiviertel Jahr lang kein Anerkenntnis abgegeben hatte.
Unsere Mandantin hatte im Jahr 2011 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Württembergische Lebensversicherung AG abgeschlossen. Ende 2022 erkrankte sie an einer Depression und war seitdem berufsunfähig.
Antrag aus Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Württembergische Lebensversicherung AG
Die Versicherungsnehmerin beantragte daher Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Württembergische Lebensversicherungforderte daraufhin immer wieder neue Unterlagen, ohne ein Anerkenntnis abzugeben.
Vertretung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Die Versicherungsnehmerin konnte sich die Verzögerung durch die Versicherung jedoch nicht erklären und wandte sich daher hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Bearbeitungsdauer unverhältnismäßig war, und forderte daher unter ausführlicher Begründung der Berufsunfähigkeit die Württembergische Lebensversicherung auf, das Anerkenntnis abzugeben und Zahlungen wegen Berufsunfähigkeit zu leisten.
Anerkenntnis durch Württembergische Lebensversicherung AG
5 Wochen später erkannte die Württembergische Lebensversicherung die Berufsunfähigkeit unserer Mandantin an und zahlte alle offenen Renten.
„Für unsere Mandantin ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..