Die WWK Versicherung hat trotz einer gutachterlich bestätigten Invalidität des Versicherungsnehmers aufgrund einer Supraspinatussehnenruptur Leistungen abgelehnt.
Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 1991 eine Unfallversicherung bei der WWK Versicherung abgeschlossen. Im März 2016 verletzte sich unser Mandant beim Gassigehen mit seinem Hund und erlitt eine Supraspinatussehnenruptur. Unser Mandant meldete den Unfall seiner Versicherung, die ihn daraufhin gutachterlich untersuchen ließ. Der von der WWK selbst beauftragte Gutachter gelangte zu dem Ergebnis, dass unser Mandant durch den Unfall eine Invalidität von mindestens 20 % erlitten habe. Unser Mandant ging daher aufgrund des positiven Gutachtens davon aus, dass er unproblematisch die vereinbarte Versicherungssumme erhalten würde.
Die WWK liess sodann ein weiteres Gutachten erstellen. Nachdem dieses einen Anspruch des Versicherungsnehmers verneinte, lehnte die Versicherung das Vorliegen der Invalidität und der Unfallkausalität ab und verwies auf das neu erstellte Gutachten.
Der Versicherungsnehmer konnte die ablehnende Entscheidung der WWK Versicherung nicht nachvollziehen und wandte sich hilfesuchend an Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach eingehender Prüfung gelangten wir zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der WWK Versicherung fehlerhaft sein dürfte“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht. „Denn es liegt ein Gutachten der behandelnden Klinik für Orthopädie, Unfall- und Handchirurgie vor, welches die Unfallbedingtheit und die Invalidität bestätigt. Wir halten es für äußerst bedenktlich, wenn Versicherungen versuchen, ihrer Leistungspflicht zu entgehen, indem der Versicherungsnehmer so oft begutachtet wird, bis ein Gutachter endlich zu einem für den Versicherungsnehmer negativen Ergebnis kommt.“
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft haben daher das Mandat übernommen und die WWK Versicherung aufgefordert, den bestehenden Anspruch des Versicherungsnehmers anzuerkennen. „Dies hat die WWK Versicherung aber ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt. Wir haben daher Klage eingereicht und werden eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, die nach unserer Einschätzung positiv für unseren Mandanten ausfallen dürfte“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch, ebenfalls Partner von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.