WWK Unfallversicherung lehnt Zahlungen an Versicherungsnehmer trotz Invaliditätsgutachten ab

Die WWK Versicherung hat trotz einer gutachterlich bestätigten Invalidität des Versicherungsnehmers aufgrund einer Supraspinatussehnenruptur Leistungen abgelehnt. 

Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 1991 eine Unfallversicherung bei der WWK Versicherung abgeschlossen. Im März 2016 verletzte sich unser Mandant beim Gassigehen mit seinem Hund und erlitt eine Supraspinatussehnenruptur. Unser Mandant meldete den Unfall seiner Versicherung, die ihn daraufhin gutachterlich untersuchen ließ. Der von der WWK selbst beauftragte Gutachter gelangte zu dem Ergebnis, dass unser Mandant durch den Unfall eine Invalidität von mindestens 20 % erlitten habe.  Unser Mandant ging daher aufgrund des positiven Gutachtens davon aus, dass er unproblematisch die vereinbarte Versicherungssumme erhalten würde.

Die WWK liess sodann ein weiteres Gutachten erstellen. Nachdem dieses einen Anspruch des Versicherungsnehmers verneinte, lehnte die Versicherung das Vorliegen der Invalidität und der Unfallkausalität ab und verwies auf das neu erstellte Gutachten.

Der Versicherungsnehmer konnte die ablehnende Entscheidung der WWK Versicherung nicht nachvollziehen und wandte sich hilfesuchend an Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach eingehender Prüfung gelangten wir zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der WWK Versicherung fehlerhaft sein dürfte“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht. „Denn es liegt ein Gutachten der behandelnden Klinik für Orthopädie, Unfall- und Handchirurgie vor, welches die Unfallbedingtheit und die Invalidität bestätigt. Wir halten es für äußerst bedenktlich, wenn Versicherungen versuchen, ihrer Leistungspflicht zu entgehen, indem der Versicherungsnehmer so oft begutachtet wird, bis ein Gutachter endlich zu einem für den Versicherungsnehmer negativen Ergebnis kommt.“

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft haben daher das Mandat übernommen und die WWK Versicherung aufgefordert, den bestehenden Anspruch des Versicherungsnehmers anzuerkennen. „Dies hat die WWK Versicherung aber ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt. Wir haben daher Klage eingereicht und werden eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, die nach unserer Einschätzung positiv für unseren Mandanten ausfallen dürfte“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch, ebenfalls Partner von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

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