Die WWK Lebensversicherung aG erkennt nach Unterstützung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Berufsunfähigkeitsrente für einen Landwirt an.
Der Versicherungsnehmer hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der WWK Lebensversicherung aG abgeschlossen. Nach einem Unfall mit diversen Brüchen am Torso wurde er schließlich berufsunfähig.
Antrag aus Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der WWK Lebensversicherung aG
Der Versicherungsnehmer beantragte daher Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Rahmen der Begutachtung unterstützte ihn Frau Rechtsanwältin Aylin Kempf, Fachanwältin für Versicherungsrecht, von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach der Begutachtung wurden zumindest schon einmal die Leistungen für die Vergangenheit anerkannt“, so Rechtsanwältin Aylin Kempf. Allerdings war anschließend noch ein Austausch zwischen Rechtsanwältin Kempf und der Versicherung erforderlich, um die Versicherung auch von dem Leistungsanspruch für die Zukunft zu überzeugen.
Anerkenntnis durch WWK Lebensversicherung aG
Schließlich erkannte die WWK den Versicherungsfall auch für die Zukunft an und zahlte die Berufsunfähigkeitsrente.
„Für unseren Mandanten ist dies eine erfreuliche Entscheidung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man mit anwaltlicher Beratung im Vorfeld direkt zum Erfolg kommen kann, so dass ein Rechtstreit gar nicht erst geführt werden muss,“ freut sich Frau Rechtsanwältin Aylin Kempf.