WWK zahlt Berufsunfähigkeitsleistungen an Landwirt wegen Rückenleiden

Die WWK Lebensversicherung aG erkennt nach Unterstützung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Berufsunfähigkeitsrente für einen Landwirt an.

Der Versicherungsnehmer hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der WWK Lebensversicherung aG abgeschlossen. Nach einem Unfall mit diversen Brüchen am Torso wurde er schließlich berufsunfähig.   

Antrag aus Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der WWK Lebensversicherung aG

Der Versicherungsnehmer beantragte daher Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Rahmen der Begutachtung unterstützte ihn Frau Rechtsanwältin Aylin Kempf, Fachanwältin für Versicherungsrecht, von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach der Begutachtung wurden zumindest schon einmal die Leistungen für die Vergangenheit anerkannt“, so Rechtsanwältin Aylin Kempf. Allerdings war anschließend noch ein Austausch zwischen Rechtsanwältin Kempf und der Versicherung erforderlich, um die Versicherung auch von dem Leistungsanspruch für die Zukunft zu überzeugen.

Anerkenntnis durch WWK Lebensversicherung aG

Schließlich erkannte die WWK den Versicherungsfall auch für die Zukunft an und zahlte die Berufsunfähigkeitsrente.

 „Für unseren Mandanten ist dies eine erfreuliche Entscheidung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man mit anwaltlicher Beratung im Vorfeld direkt zum Erfolg kommen kann, so dass ein Rechtstreit gar nicht erst geführt werden muss,“ freut sich Frau Rechtsanwältin Aylin Kempf.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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