Die Zurich Insurance plc hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Invaliditätszahlung in sechsstelliger Höhe geleistet, nachdem sie zuvor die Leistung verweigert hatte.
Unsere Mandantschaft war an Weihnachten 2014 beim Schmücken des Weihnachtsbaums gestürzt. Hierbei erlitt sie eine Armfraktur. In der Folge kam es zu Komplikationen bei dem Heilungsprozess, sodass sich ein CRPS-Syndrom (Morbus Sudeck) entwickelte. Unsere Mandantschaft stellte daraufhin einen Antrag auf Leistungen bei ihrer Unfallversicherung, der Zurich Insurance plc. Nachdem die Versicherung unsere Mandantschaft in der Folge gutachterlich untersuchen ließ, lehnte die Zurich eine Zahlung ab und begründete dies mit einer fehlenden Kausalität, da nach Ansicht der Zurich der Unfall nicht ursächlich für die Verletzung sei.
Die Betroffene wandte sich daraufhin Mitte 2017 hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Da die Mandantschaft eine rasche Entscheidung wünschte, wurde zeitnah Klage beim Landgericht Wuppertal eingereicht.
In der mündlichen Verhandlung Mitte Januar 2018 wies das Gericht darauf hin, dass die klägerischen Ansprüche zutreffend dargelegt und begründet worden waren. Sofern der gerichtlich zu bestellende Sachverständige die Erkrankung und die Kausalität bejahen sollte, würde der Kläger in dem Verfahren obsiegen. „Da die Zurich nach dieser gerichtlichen Einschätzung erhebliche Vergleichsbereitschaft zeigte und unsere Mandantschaft eine stationäre Begutachtung unbedingt vermeiden wollte, konnte schnell eine im Ergebnis überaus erfreuliche Einigung gefunden werden,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. „Das Verfahren war somit ein halbes Jahr nach Mandatierung abgeschlossen und unsere Mandantschaft mit der Zahlungshöhe überaus zufrieden.“
Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft konnte somit erneut eine für unsere Mandantschaft sachgerechte Lösung finden. „In diesem Fall wollte unsere Mandantschaft kein langwieriges Verfahren, sondern eine schnelle und faire Einigung, um sich im Anschluss auf die Genesung konzentrieren zu können. Wir freuen uns, dieses Ziel innerhalb kurzer Zeit erreicht zu haben,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch, ebenfalls Partner von L & P Rechtsanwälte.