BGH: Befristete Anerkenntnisse in der Berufsunfähigkeits-Versicherung ohne sachlichen Grund oder Begründung unwirksam – Leistungspflicht der Versicherer auch für die Vergangenheit!

Hat die private Berufsunfähigkeits-Versicherung in der Vergangenheit ein Anerkenntnis befristet erklärt, ohne dies ausreichend zu begründen, muss sie bis zu einer neuen Erklärung unbefristet weiter leisten – auch für viele Jahre in der Vergangenheit! Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 9. Oktober 2019, Az. IV ZR 235/18, festgestellt, dass die Berufsunfähigkeits-Versicherung unbefristet weiter leisten muss, […]