Sie haben einen Behandlungsfehler durch einen Arzt erlitten?

Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der ärztlichen Haftpflichtversicherung!

Ihr Arzt hat Sie falsch behandelt?

Bei einem Behandlungsfehler können dem Patienten Schadensersatzansprüche zustehen. Diese können Sie gegenüber der ärztlichen Haftpflichtversicherung geltend machen.

Wir prüfen für Sie kostenfrei die Erfolgsaussichten eines Verfahrens. Anschließend erstellen wir für Sie ein Honorarangebot oder treten direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Kontakt.

Erfahrungen & Bewertungen zu L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Was tun bei einem Behandlungsfehler?

Definition

Was zählt als Behandlungsfehler?

Alle Maßnahmen eines Arztes sollten zum Ziel haben, körperliche oder psychische Beschwerden, Krankheiten oder Leiden zu verhüten, zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Daraus ergeben sich entsprechende Behandlungspflichten. Verstößt ein Arzt dagegen, spricht man von Behandlungsfehlern. Es gibt:

Ihr Arzt hat einen der obigen Fehler begangen und Sie sind zu Schaden gekommen? Wir unterstützen Sie bei einem Verfahren. Die Erstprüfung ist kostenlos.

Fehler beweisen

Wie beweise ich einen Behandlungsfehler?

Das ist leider häufig der Fall – man stellt einen Leistungsantrag und die Versicherung meint plötzlich, dass man Jahre zuvor beim Abschluss des Vertrags Erkrankungen „verheimlicht“ hat. Hier muss gründlich von einem Fachanwalt geprüft werden, ob das Vorgehen der Versicherung rechtswirksam ist. Für eine wirksame Anfechtung muss der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt haben – dies ist aber selten der Fall.

Schicken Sie uns Ihre Krankenakten und schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen für Sie kostenlos, ob Sie Ansprüche geltend machen können!

Ansprüche

Welche Ansprüche stehen mir zu?

Ihnen können mehrere Ansprüche additiv zustehen. Grundlage ist ein Schmerzensgeldanspruch, der von einigen bis zu mehreren hundert Tausend Euro reichen kann, abhängig von der Schwere der Folgen des Behandlungsfehlers. Folgende Ansprüche können Ihnen zustehen:

Sie haben einen Schaden durch einen Behandlungsfehler erlitten? Rufen Sie uns an. Wir überprüfen Ihre Ansprüche.

Anspruch trotz Haftungs-beschränkung

Ich habe eine Haftungsbeschränkung im Krankenhaus unterschrieben, kann ich trotzdem Schadensersatzansprüche geltend machen

Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen werden sowohl vom Gesetzgeber als auch von der Rechtsprechung sehr kritisch beurteilt. Diese sollten unbedingt einer anwaltlichen Prüfung unterzogen werden. Erfahrungsgemäß sind derartige Vereinbarungen unwirksam.

Sie haben Sorge, dass die unterschriebenen Haftungsbeschränkungen ein Problem darstellen? Rufen Sie uns an. Wir prüfen Ihren Fall.

Unsere Leistung

Wie unterstützen wir Sie?

Die Erstprüfung führen wir kostenfrei durch. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, rechnen wir mit dieser ab. Alternativ unterbreiten wir Ihnen ein Honorarangebot. Im Einzelfall werden wir auch auf Basis eines Erfolgshonorars tätig. Unsere Unterstützung im Einzelnen:

Rufen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche bei Behandlungsfehlern – von Anfang an.

Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenfreie Erstberatung!

Schreiben Sie uns eine E-Mail, über das Kontaktformular oder sprechen Sie uns persönlich neun Städten. Wir sind für Sie von Montag bis Samstag zwischen 7 bis 19 Uhr für Sie erreichbar.

L & P  München
Theresienstraße 23
80333 München
Tel: 089 999 533 450

L & P  Hamburg*
Neuer Wall 63
20354 Hamburg
Tel: 040 356 763 58

L & P  Berlin*
Kurfürstendamm 21
10719 Berlin
Tel: 030 221 869 95

L & P  Köln*
Richmodstraße 6
50667 Köln
Tel: 0221 969 864 13

L & P  Hannover*
Bahnhofstraße 8
30159 Hannover
Tel: 0511 809 046 01

L & P  Frankfurt am Main*
Große Gallusstraße 16–18
60312 Frankfurt
Tel: 069 900 199 03

L & P  Leipzig*
Torgauer Straße 231 -233
04347 Leipzig
Tel: 0341 8609 47 15

L & P  Stuttgart*
Friedrichstraße 15
70174 Stuttgart
Tel: 071 1953 384 00

L & P  Coburg*
Buchenweg 22
96450 Coburg
Tel: 095 6174 649 90

* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung

Warum wir eine kostenlose Erstberatung anbieten können? Ganz einfach, wir haben jahrelange Erfahrung mit solchen Fällen. Wir kennen die Argumente der Versicherer.

Wir sind für Sie da

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V.H.:
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„Ich bin sehr zufrieden mit der fachkundigen Beratung durch Frau Kempf, die zur Durchsetzung der Ansprüche geführt hat. Insbesondere die freundliche Kommunikation, die Beantwortung jeglicher Fragen und die stete Erreichbarkeit sind hervorzuheben. Die Entscheidung, den Weg des komplexen Leistungsantrags von Beginn an mit versierter Unterstützung durch Fr. Kempf anzugehen, hat sich als genau richtig erwiesen!"
C.R.:
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„Rechtsanwalt Luber ist ein Top Jurist, der vor allem durch seine sehr guten kommunikativen Fähigkeiten und Kompetenzen, sowie überdurchschnittlich guten und vor allem juristischen Leistung, anhand der Beilegung dieses Rechtsstreits, erneut seine hohe Erfolgsquote bestätigt hat. Die Rechtsanwaltskanzlei L&P ist Vertrauensvoll, Persönlich, Erfahren und Exzellent !!! Vielen Dank Kanzlei L&P und vor allem ganz besonderen Dank an Rechtsanwalt Christian Luber."
S.S:
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„Frau Kempf hat sich mit Engagement und Fachwissen positiv für meinen Fall eingesetzt. Ihr Schreibstil ist beeindruckend und wirkungsvoll. Herzlichen Dank."
A.B.:
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Herr Luber ist ein sehr kompetenter, sehr effizienter, sehr freundlicher und sehr schnell agierender Rechtsanwalt. Seine Kompetenz und Effizienz sind besonders ausgeprägt. Ich kann Herrn Luber uneingeschränkt empfehlen. Bis jetzt, der beste Anwalt, den ich in Anspruch nehmen musste. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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