Schadensersatz. Wir helfen Ihnen!
Ihre Anwälte für Schadensersatzrecht
Ihnen ist ein Schaden durch Dritte entstanden? Sie haben erhebliche Schmerzen erlitten?
Wir prüfen für Sie, ob und gegen wen Sie erfolgreich Schadensersatzansprüche und eventuell auch Schmerzensgeldansprüche geltend machen können.
Wir prüfen für Sie kostenfrei die Erfolgsaussichten eines Verfahrens. Anschließend erstellen wir für Sie ein Honorarangebot oder treten direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Kontakt.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.
Welcher Fall tritt bei Ihnen auf?
Formen des Schadens
Was tun bei einem Schaden?
Bei einem Schaden sollte immer geprüft werden, ob dieser durch einen Dritten verursacht wurde und man diese Person für den Schaden in Anspruch nehmen kann.
- Personenschäden (z.B. nach einem Unfall oder einem Angriff)
- Sachschäden (beschädigte Gegenstände)
- Vermögensschäden (z.B. Verdienstausfall)
- Erlittene Schmerzen (z.B. Beinbruch, Schlag ins Gesicht, Schmerzen nach fehlerhafter Operation)
Ihnen ist ein solcher Schaden entstanden? Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie von Schmerzensgeldansprüchen ab einem Forderungswert von voraussichtlich € 10.000,00. Die Erstprüfung ist kostenlos.
Anspruch beweisen
Wie beweise ich einen Anspruch auf Schadensersatz?
Idealerweise haben Sie Zeugen, die den Schadenshergang bestätigen können. Wir prüfen den Schadenshergang und die Beweismittel, um Ihnen im Vorfeld die Erfolgsaussichten darstellen zu können.
Schicken Sie uns Ihre Unterlagen und schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen für Sie ab einem Forderungswert von € 10.000,00 kostenlos, ob Sie Ansprüche geltend machen können!
Beispiele
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Schadensersatz und Schmerzensgeld von über € 20.000,00 wegen schwerer Gesichtsverletzungen nach Fußtritt ins Gesicht (LG Bayreuth – Az.: 32 O 849/10 – Urteil vom 10.05.2011)
- Schadensersatz und Schmerzensgeld von über € 20.000,00 wegen schwerer Gesichtsverletzungen nach Fußtritt ins Gesicht (LG Bayreuth – Az.: 32 O 849/10 – Urteil vom 10.05.2011)
- Schadensersatz und Schmerzensgeld von über € 70.000,00 wegen schwerer und dauerhafter Verletzungen am Arm und Zwerchfell nach Verkehrsunfall (OLG Bamberg – Az.: 5 U 144/18 – Urteil v. 15.01.2019)
- Schadensersatz für beim Umzug zerkratzten Aufzug von über € 13.000,00 (LG Koblenz – Az.: 4 O 98/21 – Urteil vom 24.04.2023)
- Schadensersatz und Schmerzensgeld von über DM 500.000,00 wegen Erblindung eines Kindes nach Explosion einer Limonadenflasche (OLG Frankfurt am Main – Az.: 23 U 171/95 – Urteil v. 21.02.1996)
- Schadensersatz und Schmerzensgeld von über € 12.000,00 wegen Wundheilungsstörung und Absterben des Gewebes nach Brustoperation (LG Dortmund – Az.: 4 O 247/11 – Urteil vom 15.10.2015)
Unsere Leistung
Wie unterstützen wir Sie?
Die Erstprüfung führen wir kostenfrei durch. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, rechnen wir mit dieser ab. Alternativ unterbreiten wir Ihnen ein Honorarangebot. Im Einzelfall werden wir auch auf Basis eines Erfolgshonorars tätig. Unsere Unterstützung im Einzelnen:
- Kostenlose Erstprüfung
- Honorarangebot oder Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung
- Begründung der Ansprüche gegenüber der Gegenseite
- Führen von Regulierungsgesprächen
- Gegebenenfalls Prozessführung vor Gericht
Rufen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche – von Anfang an.
Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenfreie Erstberatung!
Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Wir vertreten Sie an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen.
Warum wir eine kostenlose Erstberatung anbieten können? Ganz einfach, wir haben jahrelange Erfahrung mit solchen Fällen. Wir kennen die Argumente der Versicherer.