Schadensersatz. Wir helfen Ihnen!​

Ihre Anwälte für Schadensersatzrecht​

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche!

Ihnen ist ein Schaden durch Dritte entstanden? Sie haben erhebliche Schmerzen erlitten?

Wir prüfen für Sie, ob und gegen wen Sie erfolgreich Schadensersatzansprüche und eventuell auch Schmerzensgeldansprüche geltend machen können.

Wir prüfen für Sie kostenfrei die Erfolgsaussichten eines Verfahrens. Anschließend erstellen wir für Sie ein Honorarangebot oder treten direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Kontakt.

Erfahrungen & Bewertungen zu L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Welcher Fall tritt bei Ihnen auf?

Formen des Schadens

Was tun bei einem Schaden?

Bei einem Schaden sollte immer geprüft werden, ob dieser durch einen Dritten verursacht wurde und man diese Person für den Schaden in Anspruch nehmen kann.

Ihnen ist ein solcher Schaden entstanden? Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie von Schmerzensgeldansprüchen ab einem Forderungswert von voraussichtlich € 10.000,00. Die Erstprüfung ist kostenlos.

Anspruch beweisen

Wie beweise ich einen Anspruch auf Schadensersatz?

Idealerweise haben Sie Zeugen, die den Schadenshergang bestätigen können. Wir prüfen den Schadenshergang und die Beweismittel, um Ihnen im Vorfeld die Erfolgsaussichten darstellen zu können.

Schicken Sie uns Ihre Unterlagen und schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen für Sie ab einem Forderungswert von € 10.000,00 kostenlos, ob Sie Ansprüche geltend machen können!

Beispiele

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  •  Schadensersatz und Schmerzensgeld von über € 20.000,00 wegen schwerer Gesichtsverletzungen nach Fußtritt ins Gesicht (LG Bayreuth – Az.: 32 O 849/10 – Urteil vom 10.05.2011)
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld von über € 20.000,00 wegen schwerer Gesichtsverletzungen nach Fußtritt ins Gesicht (LG Bayreuth – Az.: 32 O 849/10 – Urteil vom 10.05.2011)
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld von über € 70.000,00 wegen schwerer und dauerhafter Verletzungen am Arm und Zwerchfell nach Verkehrsunfall (OLG Bamberg – Az.: 5 U 144/18 – Urteil v. 15.01.2019)
  • Schadensersatz für beim Umzug zerkratzten Aufzug von über € 13.000,00 (LG Koblenz – Az.: 4 O 98/21 – Urteil vom 24.04.2023)
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld von über DM 500.000,00 wegen Erblindung eines Kindes nach Explosion einer Limonadenflasche (OLG Frankfurt am Main – Az.: 23 U 171/95 – Urteil v. 21.02.1996)
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld von über € 12.000,00 wegen Wundheilungsstörung und Absterben des Gewebes nach Brustoperation (LG Dortmund – Az.: 4 O 247/11 – Urteil vom 15.10.2015)

Unsere Leistung

Wie unterstützen wir Sie?

Die Erstprüfung führen wir kostenfrei durch. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, rechnen wir mit dieser ab. Alternativ unterbreiten wir Ihnen ein Honorarangebot. Im Einzelfall werden wir auch auf Basis eines Erfolgshonorars tätig. Unsere Unterstützung im Einzelnen:

Rufen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche – von Anfang an.

Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenfreie Erstberatung!

Schreiben Sie uns eine E-Mail, über das Kontaktformular oder sprechen Sie uns persönlich neun Städten. Wir sind für Sie von Montag bis Samstag zwischen 7 bis 19 Uhr für Sie erreichbar.

L & P  München
Theresienstraße 23
80333 München
Tel: 089 999 533 450

L & P  Hamburg*
Neuer Wall 63
20354 Hamburg
Tel: 040 356 763 58

L & P  Berlin*
Kurfürstendamm 21
10719 Berlin
Tel: 030 221 869 95

L & P  Köln*
Richmodstraße 6
50667 Köln
Tel: 0221 969 864 13

L & P  Hannover*
Bahnhofstraße 8
30159 Hannover
Tel: 0511 809 046 01

L & P  Frankfurt am Main*
Große Gallusstraße 16–18
60312 Frankfurt
Tel: 069 900 199 03

L & P  Leipzig*
Torgauer Straße 231 -233
04347 Leipzig
Tel: 0341 8609 47 15

L & P  Stuttgart*
Friedrichstraße 15
70174 Stuttgart
Tel: 071 1953 384 00

L & P  Coburg*
Buchenweg 22
96450 Coburg
Tel: 095 6174 649 90

* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung

Warum wir eine kostenlose Erstberatung anbieten können? Ganz einfach, wir haben jahrelange Erfahrung mit solchen Fällen. Wir kennen die Argumente der Versicherer.

Wir sind für Sie da

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V.H.:
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"Nach einem Unfall war ich völlig überfordert mit der Schadensersatzforderung gegenüber der Gegenseite. Frau Kempf hat mich nicht nur hervorragend beraten, sondern auch dafür gesorgt, dass ich einen fairen Ausgleich erhielt. Ihr Engagement und ihre Professionalität haben mir in dieser schwierigen Zeit sehr geholfen. Ich kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen."
C.R.:
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"Als ich Probleme mit einem Produkt hatte, das zu erheblichen Schäden führte, wandte ich mich an die Kanzlei Luber und Pratsch. Sie haben meine Erwartungen übertroffen! Dank ihrer Fachkenntnis und ihrem Durchsetzungsvermögen erhielt ich den Schadensersatz, den ich verdiente. Ein echtes Dreamteam in Sachen Recht!"
S.S:
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"Schadensersatzfälle können kompliziert und langwierig sein. Aber mit Herrn Luber an meiner Seite fühlte ich mich sicher und verstanden. Er hat jedes Detail meiner Situation berücksichtigt und einen Weg gefunden, um den besten möglichen Ausgang für mich zu erzielen. Eine Top-Adresse für alle, die kompetente Unterstützung suchen!"
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