Ihre Unfallversicherung zahlt nicht?

Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Unfallversicherung!

Sie haben einen Unfall erlitten. Aber Ihre private Unfallversicherung weigert sich trotz Invalidität zu zahlen?

Ihnen wird gar vorgeworfen, Erkrankungen vorvertraglich nicht angegeben zu haben? Oder die Versicherung bestreitet das Vorliegen einer Invalidität und Sie wissen nicht, was zu tun ist? In all diesen und weiteren Fällen stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir bringen langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht mit. Daher erhalten Sie mit unserer kostenlosen Erstprüfung schnelle Hilfe.

Erfahrungen & Bewertungen zu L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Welcher Fall tritt bei Ihnen auf?

Ihre Versicherung lehnt ab...

Die Versicherung hat abgelehnt – was soll ich nun machen?

Sie haben ein Ablehnungsschreiben Ihrer Unfallversicherung erhalten? Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand. Es könnte zwar sein, dass Ihr Versicherer Ihre Zahlung zu Recht ablehnt. Häufig sind die Argumente der Versicherer aber nicht rechtmäßig. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen, damit Sie Ihre Rente schnellstmöglich erhalten.

Sie möchten die Ablehnung Ihrer Versicherung prüfen lassen? Rufen Sie uns an. Wir überprüfen das Ablehnungsschreiben kostenfrei.

Ihre Versicherung wirft Ihnen falsche Angaben vor.

Die Versicherung wirft mir falsche Angaben vor und hat den Vertrag angefochten/gekündigt bzw. ist vom Vertrag zurückgetreten – kann man da was machen?

Das ist leider häufig der Fall – man stellt einen Leistungsantrag und die Versicherung meint plötzlich, dass man Jahre zuvor beim Abschluss des Vertrags Erkrankungen „verheimlicht“ hat. Hier muss gründlich von einem Fachanwalt geprüft werden, ob das Vorgehen der Versicherung rechtswirksam ist. Für eine wirksame Anfechtung muss der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt haben – dies ist aber selten der Fall.

Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung den Vertrag wirklich beenden kann oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen!

Versicherung versucht Vergleich

Die Versicherung hat mir einen Vergleich angeboten – soll ich diesen annehmen?

Ihre Versicherung bietet Ihnen einen Vergleich an. Jetzt ist Geduld gefragt, denn Sie sollten diesen nicht einfach annehmen. Lassen Sie unbedingt einen Fachanwalt zuvor prüfen, ob der Vergleich für Sie nachteilig ist.

Schicken Sie uns das Angebot der Versicherung – wir prüfen für Sie, ob Sie sich mit dem Vergleich abfinden müssen oder ob Ihnen nicht doch mehr zusteht!

Negatives Gutachen

Der Gutachter kommt zu dem Schluß, dass meine Versicherung nicht zahlen muss – ist jetzt alles verloren?

Nein, auch Gutachter machen Fehler. Sollte der Gutachter zu einem Ergebnis gelangt sein, das für Sie nachteilig ist, sollten Sie das Gutachten rechtlich überprüfen lassen..

Schicken Sie uns das Gutachten – wir prüfen für Sie, ob der Gutachter Fehler gemacht hat und das Gutachten daher angreifbar ist!

Sie erhalten keine Antwort...

Ich habe nach mehreren Monaten noch immer keine Antwort von der Versicherung. Was ist jetzt sinnvoll zu tun?​

Natürlich darf die Versicherung den Antrag prüfen. Allerdings sollten Sie – abhängig vom Prüfungsumfang – nach 4 bis 6 Wochen eine Antwort erhalten haben, ob noch weitere Informationen benötigt werden. Sollten alle Unterlagen vorliegen, muss die Versicherung innerhalb eines angemessenen Zeitfensters eine Entscheidung treffen.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Entscheidung zu lange andauert: Rufen Sie uns an! Wir prüfen für Sie, ob die Versicherung Sie nur hinhält.

Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung!

Kontaktieren Sie uns via E-Mail, Kontaktformular oder persönlich in neun Städten, montags bis samstags von 7 bis 19 Uhr. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen.

L & P  München
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80333 München
Tel: 089 999 533 450

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Wir sind für Sie da

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V.H.:
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„Ich bin sehr zufrieden mit der fachkundigen Beratung durch Frau Kempf, die zur Durchsetzung der Ansprüche geführt hat. Insbesondere die freundliche Kommunikation, die Beantwortung jeglicher Fragen und die stete Erreichbarkeit sind hervorzuheben. Die Entscheidung, den Weg des komplexen Leistungsantrags von Beginn an mit versierter Unterstützung durch Fr. Kempf anzugehen, hat sich als genau richtig erwiesen!"
C.R.:
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„Rechtsanwalt Luber ist ein Top Jurist, der vor allem durch seine sehr guten kommunikativen Fähigkeiten und Kompetenzen, sowie überdurchschnittlich guten und vor allem juristischen Leistung, anhand der Beilegung dieses Rechtsstreits, erneut seine hohe Erfolgsquote bestätigt hat. Die Rechtsanwaltskanzlei L&P ist Vertrauensvoll, Persönlich, Erfahren und Exzellent !!! Vielen Dank Kanzlei L&P und vor allem ganz besonderen Dank an Rechtsanwalt Christian Luber."
S.S:
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„Frau Kempf hat sich mit Engagement und Fachwissen positiv für meinen Fall eingesetzt. Ihr Schreibstil ist beeindruckend und wirkungsvoll. Herzlichen Dank."
A.B.:
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Herr Luber ist ein sehr kompetenter, sehr effizienter, sehr freundlicher und sehr schnell agierender Rechtsanwalt. Seine Kompetenz und Effizienz sind besonders ausgeprägt. Ich kann Herrn Luber uneingeschränkt empfehlen. Bis jetzt, der beste Anwalt, den ich in Anspruch nehmen musste. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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Aktuelle Fälle

Unfallversicherung

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Allianz Unfallversicherung erkennt Invaliditätsanspruch an und zahlt 50.000,- Euro

Die Allianz Unfallversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft außergerichtlich den Invaliditätsanspruch eines Versicherten anerkannt und neben der Invaliditätsleistung auch die Zahlung von monatlichen Renten erbracht. Der Versicherungsnehmer verunfallte im...

13.

Mai.

Landgericht Kaiserslautern: Debeka Versicherung leistet Invaliditätszahlung von mehr als 50.000,- Euro wegen Tibiakopf- und Sprunggelenkruptur

Die Debeka Allgemeine Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Invaliditätszahlung i.H.v. weiteren 45.000,- Euro geleistet, nachdem die Versicherung vorgerichtlich nur eine Zahlung i.H.v. 8.750,- Euro erbracht hatte. Die...

29.

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Provinzial Nord Brandkasse AG leistet Invaliditätszahlung wegen Kieferverletzung

Die Provinzial Nord Brandkasse AG Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Invaliditätszahlung an eine Versicherungsnehmerin geleistet. Unsere Mandantin verletzte sich Anfang 2018, als sie auf ein Kuchenstück biss,...

08.

Sep.

Zurich Unfallversicherung erhöht Vergleichszahlung an Versicherte um Zwanzigfaches

Die Zurich Unfall-Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einen Vergleichsbetrag um das 20-fache erhöht. Unsere Mandantin verunfallte im Jahr 2021, als sie stolperte und sich hierbei einen Oberschenkelhalsbruch zuzog....

02.

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Landgericht München: WWK Versicherung leistet Invaliditätszahlung wegen Schädel-Hirn-Trauma

Die WWK Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Invaliditätszahlung geleistet, nachdem die Versicherung vorgerichtlich eine Zahlung verweigert hatte. Hintergrund der Zahlung war ein Sturz der versicherten Person im...

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Landgericht Augsburg: Mannheimer Versicherung leistet Invaliditätszahlung wegen Quadrizepssehnenruptur

Die Mannheimer Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Invaliditätszahlung geleistet, nachdem die Versicherung vorgerichtlich eine Zahlung verweigert hatte. Die versicherte Person stürzte im Jahr 2014 und erlitt hierbei...