Ihre Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung!

Ablehnungsschreiben der BU-Versicherung wegen 50 % Berufsunfähigkeit erhalten?

Sie sind berufsunfähig geworden. Aber Ihre Versicherung behauptet 50 % Berufsunfähigkeit sei nicht erfüllt?

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt Ihren Antrag ab und behauptet, die Voraussetzung der mindestens 50%igen Berufsunfähigkeit sei nicht erfüllt? Diese Argumentation gehört zu den häufigsten Ablehnungsgründen. Doch nicht jede Ablehnung ist rechtlich fundiert. Die Frage, ob tatsächlich eine 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegt, ist oft umstritten und wird von Versicherungen sehr streng bewertet.

Wir sind darauf spezialisiert, solche Ablehnungen auf den Prüfstand zu stellen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um zu klären, ob die Begründung Ihrer Versicherung Bestand hat und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Erfahrungen & Bewertungen zu L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Lächelnde Frau in einem beleuchteten Raum.

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Porträt eines Mannes mit Brille und Bart.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Häufige Gründe fü die Ablehnung der 50 % Berufsunfähigkeit

Die Argumente der Versicherungen

Versicherungen lehnen Anträge auf Berufsunfähigkeitsleistungen häufig mit der Begründung ab, dass die notwendige 50%ige Berufsunfähigkeit nicht gegeben sei. Um diese Ablehnung zu untermauern, stützen sie ihre Argumentation auf eine Reihe typischer Punkte.

Fachkanzlei Kapitalmarktrecht

Versicherungen sind an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Sie müssen nachweisen, dass keine ausreichende Berufsunfähigkeit vorliegt, und ihre Entscheidung fundiert begründen. Dabei ist eine genaue Analyse Ihres Berufsbildes entscheidend – pauschale Ablehnungen ohne Berücksichtigung Ihrer Tätigkeiten sind oft unzulässig. Zudem können Gutachten der Versicherung angezweifelt werden, wenn sie nicht objektiv oder unabhängig erstellt wurden.

3 Schritte: So setzen wir uns für Ihre Berufsunfähigkeitsrente ein

Eine Ablehnung wegen angeblich fehlender 50%iger Berufsunfähigkeit ist nicht das Ende. Mit unserer Unterstützung haben Sie erfahrene Fachanwälte an Ihrer Seite, die sich für Ihre Rechte einsetzen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage gegen die Ablehnung zu prüfen.

  • 1

    Kostenfrei Kontakt aufnehmen

    Wenn Ihre Versicherung die 50%ige Berufsunfähigkeit infrage stellt, schicken Sie uns das Ablehnungsschreiben zu. Wir prüfen unverbindlich, ob die Argumentation der Versicherung rechtlich haltbar ist und wie stark Ihre Erfolgsaussichten sind.

  • 2

    Prüfung des Sachverhalts

    Unsere Spezialisten prüfen Ihre Unterlagen und den Ablehnungsgrund der Versicherung gründlich. Sie erhalten von uns eine erste Einschätzung zu Ihren Chancen und möglichen Schritten.

  • 3

    Nächste Schritte besprechen

    Sollte die Ablehnung unberechtigt sein, setzen wir uns für Ihre Rechte ein. Ob in Verhandlungen mit der Versicherung oder, wenn nötig, vor Gericht. Auch die Frage der Kosten und Unterstützung durch eine Rechtsschutzversicherung klären wir mit Ihnen.

Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung!

Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. An den weiteren Orten sind wir zwar nicht mit einem Büro vertreten, wir vertreten Sie aber an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland und sind unter den folgenden regionalen Servicenummern erreichbar.

München (Kanzleisitz)
Tel: 089 999 533 450

Hamburg
Tel: 040 356 763 58

Coburg
Tel: 09561 74 649 90

Stuttgart
Tel: 0711 953 384 00

Berlin
Tel: 030 221 869 95

Hannover
Tel: 0511 809 046 01

Frankfurt am Main
Tel: 069 900 199 03

Wir sind für Sie da

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V.H.:
„Ich bin sehr zufrieden mit der fachkundigen Beratung durch Frau Kempf, die zur Durchsetzung der Ansprüche geführt hat. Insbesondere die freundliche Kommunikation, die Beantwortung jeglicher Fragen und die stete Erreichbarkeit sind hervorzuheben. Die Entscheidung, den Weg des komplexen Leistungsantrags von Beginn an mit versierter Unterstützung durch Fr. Kempf anzugehen, hat sich als genau richtig erwiesen!"
C.R.:
„Rechtsanwalt Luber ist ein Top Jurist, der vor allem durch seine sehr guten kommunikativen Fähigkeiten und Kompetenzen, sowie überdurchschnittlich guten und vor allem juristischen Leistung, anhand der Beilegung dieses Rechtsstreits, erneut seine hohe Erfolgsquote bestätigt hat. Die Rechtsanwaltskanzlei L&P ist Vertrauensvoll, Persönlich, Erfahren und Exzellent !!! Vielen Dank Kanzlei L&P und vor allem ganz besonderen Dank an Rechtsanwalt Christian Luber."
S.S:
„Frau Kempf hat sich mit Engagement und Fachwissen positiv für meinen Fall eingesetzt. Ihr Schreibstil ist beeindruckend und wirkungsvoll. Herzlichen Dank."
A.B.:
Herr Luber ist ein sehr kompetenter, sehr effizienter, sehr freundlicher und sehr schnell agierender Rechtsanwalt. Seine Kompetenz und Effizienz sind besonders ausgeprägt. Ich kann Herrn Luber uneingeschränkt empfehlen. Bis jetzt, der beste Anwalt, den ich in Anspruch nehmen musste. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mandantenstimmen

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Die Nürnberger Lebensversicherung AGhat im Gerichtsverfahren nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einem Kranführer einen mittleren fünfstelligen Betrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte. Der Versicherungsnehmer...

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Die Allianz Lebensversicherungs-AGhat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Hausmeisterin einen mittleren fünfstelligen Betrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte. Die Versicherungsnehmerin erkrankte im Jahr...

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