Ihre Spezialisten für Berufsunfähigkeit
Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung!
Ablehnungsschreiben der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten?
Sie sind berufsunfähig geworden. Aber Ihre Versicherung lehnt Ihren Leistungsantrag ab?
Ein Ablehnungsschreiben Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung kann ein schwerer Schlag sein. Was nun? Es gibt keinen Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Nicht immer ist eine Ablehnung rechtmäßig. Häufig sind die Argumente der Versicherer angreifbar und lassen sich erfolgreich anfechten.
Die Kanzlei Luber und Pratsch steht Ihnen mit umfassender rechtlicher Unterstützung zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre Rente so schnell wie möglich zu erhalten.
Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.
Häufige Gründe für die Ablehnung Ihres BU-Leistungsantrags
Die Argumente der Versicherungen
Die Ablehnung eines Leistungsantrags zur Berufsunfähigkeit kann einschneidende Folgen haben. Doch oft beruhen diese Entscheidungen auf Argumenten, die Sie anfechten können. Die Versicherung beruft sich häufig auf eine Vielzahl von formellen und inhaltlichen Gründen, um Zahlungen zu vermeiden.
- Nicht weiterverfolgter Leistungsantrag: Viele Anträge werden abgelehnt, wenn nicht konsequent alle notwendigen Schritte unternommen werden, um den Leistungsanspruch zu belegen.
- Unzureichende ärztliche Dokumentation: Fehlende oder ungenaue Berichte machen es dem Versicherer leicht, die Berufsunfähigkeit anzuzweifeln.
- Unklare Formulierungen im Antrag: Oft wird die Berufsunfähigkeit aufgrund missverständlicher Antragsdetails abgelehnt, die der Versicherer zu seinem Vorteil auslegt.
- Nicht erfüllte Wartezeiten oder Klauseln: Versicherer lehnen ab, wenn vorgeschriebene Fristen oder besondere Bedingungen nicht erfüllt sind.
- Verweis auf Alternativberufe: Versicherungen argumentieren, dass eine berufliche Umorientierung möglich sei, selbst wenn die Einschränkungen den bisherigen Beruf unmöglich machen.
- Unzureichende medizinische Gutachten: Häufig kritisieren Versicherungen das Fehlen spezifischer Gutachten, die die Berufsunfähigkeit fundiert bestätigen.
Mit der richtigen Unterstützung lassen sich diese Ablehnungsgründe oft widerlegen. Unsere Kanzlei prüft Ihren Fall und entwickelt mit Ihnen eine klare Strategie, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
3 Schritte: So setzen wir uns für Ihre Berufsunfähigkeitsrente ein
Versicherer lehnen Berufsunfähigkeitsrenten oft mit komplexen Argumenten ab. Diese Entscheidungen sind aber nicht immer rechtlich fundiert. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage gegen die Ablehnung zu prüfen.
- 1
Kostenfrei Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wenn Sie bereits ein Ablehnungsschreiben von Ihrer Versicherung haben, senden Sie es uns gerne direkt zu.
- 2
Prüfung des Sachverhalts
Wir prüfen Ihre Unterlagen und den Ablehnungsgrund der Versicherung gründlich. Sie erhalten von uns eine erste Einschätzung zu Ihren Chancen und möglichen Schritten.
- 3
Nächste Schritte besprechen
Je nach Ergebnis besprechen wir die nächsten Schritte – von einem Einspruch gegen die Ablehnung bis hin zur Klage. Auch die Frage der Kosten und Unterstützung durch eine Rechtsschutzversicherung klären wir mit Ihnen.
Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenfreie Erstberatung!
Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Wir vertreten Sie an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen.
L & P München
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L & P Coburg*
Buchenweg 22
96450 Coburg
Tel: 095 6174 649 90
* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung
Warum wir eine kostenlose Erstberatung anbieten können? Ganz einfach, wir haben jahrelange Erfahrung mit solchen Fällen. Wir kennen die Argumente der Versicherer.
Mandantenstimmen
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