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Ihre Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung!

Die Versicherung möchte Ihren Vertrag kündigen oder diesen anfechten?

Sie sind berufsunfähig geworden. Auf Ihren Leistungsantrag hin will die Versicherung den Vertrag kündigen oder anfechten?

Sie haben Wochen auf eine Entscheidung gewartet, doch statt einer Auszahlung erhalten Sie plötzlich ein Schreiben Ihrer Versicherung: Der Vertrag soll gekündigt oder angefochten werden. Angeblich haben Sie bei Vertragsabschluss Krankheiten verschwiegen oder falsche Angaben gemacht, so der Vorwurf der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das passiert häufiger, als man denkt – und nicht immer ist das Vorgehen der Versicherung rechtens.

Erfahrungen & Bewertungen zu L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Lächelnde Frau in einem beleuchteten Raum.

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Porträt eines Mannes mit Brille und Bart.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Häufige Gründe für Anfechtung oder Kündigung durch den BU-Versicherer

Die Argumente der Versicherungen

Wenn Versicherungen die Leistung verweigern oder den Vertrag beenden möchten, berufen sie sich häufig auf folgende Gründe:

Versicherung zahlt nicht

Es ist wichtig zu wissen, dass Versicherungen diese Maßnahmen nicht willkürlich ergreifen können. Für eine wirksame Anfechtung oder Kündigung müssen strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Zudem sind die Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss deutlich und in Textform über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung zu belehren. Fehlt eine solche Belehrung oder ist sie unzureichend, kann dies die Rechte des Versicherers erheblich einschränken.

In vielen Fällen stellt sich heraus, dass die Vorwürfe der Versicherung unbegründet sind oder formale Fehler vorliegen. Daher ist es entscheidend, bei Erhalt eines entsprechenden Schreibens der Versicherung umgehend rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Ansprüche zu wahren.

3 Schritte: So setzen wir uns für Ihre Berufsunfähigkeitsrente ein

Versicherer kündigen oder fechten Verträge oft mit komplexen Argumenten an. Diese Maßnahmen sind jedoch nicht immer rechtlich fundiert. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage gegen die Anfechtung oder Kündigung zu prüfen.

  • 1

    Kostenfrei Kontakt aufnehmen

    Sie erhalten ein Schreiben Ihrer Versicherung? Senden Sie es uns zu – wir schauen uns den Fall unverbindlich an und prüfen die nächsten Schritte.

  • 2

    Prüfung des Sachverhalts

    Unsere Spezialisten analysieren, ob die Anfechtung oder Kündigung wirksam ist. Sie erhalten von uns eine erste Einschätzung zu Ihren Chancen und möglichen Schritten.

  • 3

    Nächste Schritte besprechen

    Je nach Ergebnis besprechen wir die nächsten Schritte. Wenn die Kündigung oder Anfechtung unzulässig ist, setzen wir Ihre Rechte durch – sei es durch Verhandlungen, Einspruch oder notfalls Klage. Auch die Frage der Kosten und Unterstützung durch eine Rechtsschutzversicherung klären wir mit Ihnen.

Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenfreie Erstberatung!

Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Wir vertreten Sie an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen.

L & P  München
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80333 München
Tel: 089 999 533 450

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Buchenweg 22
96450 Coburg
Tel: 095 6174 649 90

* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung

Warum wir eine kostenlose Erstberatung anbieten können? Ganz einfach, wir haben jahrelange Erfahrung mit solchen Fällen. Wir kennen die Argumente der Versicherer.

Wir sind für Sie da

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V.H.:
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„Ich bin sehr zufrieden mit der fachkundigen Beratung durch Frau Kempf, die zur Durchsetzung der Ansprüche geführt hat. Insbesondere die freundliche Kommunikation, die Beantwortung jeglicher Fragen und die stete Erreichbarkeit sind hervorzuheben. Die Entscheidung, den Weg des komplexen Leistungsantrags von Beginn an mit versierter Unterstützung durch Fr. Kempf anzugehen, hat sich als genau richtig erwiesen!"
C.R.:
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„Rechtsanwalt Luber ist ein Top Jurist, der vor allem durch seine sehr guten kommunikativen Fähigkeiten und Kompetenzen, sowie überdurchschnittlich guten und vor allem juristischen Leistung, anhand der Beilegung dieses Rechtsstreits, erneut seine hohe Erfolgsquote bestätigt hat. Die Rechtsanwaltskanzlei L&P ist Vertrauensvoll, Persönlich, Erfahren und Exzellent !!! Vielen Dank Kanzlei L&P und vor allem ganz besonderen Dank an Rechtsanwalt Christian Luber."
S.S:
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„Frau Kempf hat sich mit Engagement und Fachwissen positiv für meinen Fall eingesetzt. Ihr Schreibstil ist beeindruckend und wirkungsvoll. Herzlichen Dank."
A.B.:
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Herr Luber ist ein sehr kompetenter, sehr effizienter, sehr freundlicher und sehr schnell agierender Rechtsanwalt. Seine Kompetenz und Effizienz sind besonders ausgeprägt. Ich kann Herrn Luber uneingeschränkt empfehlen. Bis jetzt, der beste Anwalt, den ich in Anspruch nehmen musste. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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