Ihre Spezialisten für Berufsunfähigkeit
Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung!
Ablehnungsschreiben der BU-Versicherung wegen 50 % Berufsunfähigkeit erhalten?
Sie sind berufsunfähig geworden. Aber Ihre Versicherung behauptet 50 % Berufsunfähigkeit sei nicht erfüllt?
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt Ihren Antrag ab und behauptet, die Voraussetzung der mindestens 50%igen Berufsunfähigkeit sei nicht erfüllt? Diese Argumentation gehört zu den häufigsten Ablehnungsgründen. Doch nicht jede Ablehnung ist rechtlich fundiert. Die Frage, ob tatsächlich eine 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegt, ist oft umstritten und wird von Versicherungen sehr streng bewertet.
Wir sind darauf spezialisiert, solche Ablehnungen auf den Prüfstand zu stellen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um zu klären, ob die Begründung Ihrer Versicherung Bestand hat und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.
Häufige Gründe fü die Ablehnung der 50 % Berufsunfähigkeit
Die Argumente der Versicherungen
Versicherungen lehnen Anträge auf Berufsunfähigkeitsleistungen häufig mit der Begründung ab, dass die notwendige 50%ige Berufsunfähigkeit nicht gegeben sei. Um diese Ablehnung zu untermauern, stützen sie ihre Argumentation auf eine Reihe typischer Punkte.
- Unzureichende medizinische Nachweise: Der Versicherer argumentiert, dass die vorgelegten ärztlichen Unterlagen nicht ausreichen, um eine mindestens 50%ige Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit zu belegen. Häufig werden zusätzliche Gutachten gefordert.
- Fehlende Langzeitprognose: Versicherungen verlangen den Nachweis, dass Ihre Einschränkung voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Ohne eine klare Langzeitprognose lehnen sie die Leistung ab.
- Verweis auf andere Tätigkeiten: Es wird behauptet, dass Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen in der Lage sind, eine andere, vergleichbare Tätigkeit auszuüben. Dieser sogenannte Verweis auf andere Berufe ist jedoch nur unter strengen gesetzlichen Vorgaben zulässig.
- Fehlinterpretation der Berufstätigkeit: Versicherer prüfen oft nicht detailliert genug, welche Tätigkeiten genau zu Ihrem Beruf gehören und welche Einschränkungen tatsächlich vorliegen. Dies führt häufig zu falschen Bewertungen.
Versicherungen sind an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Sie müssen nachweisen, dass keine ausreichende Berufsunfähigkeit vorliegt, und ihre Entscheidung fundiert begründen. Dabei ist eine genaue Analyse Ihres Berufsbildes entscheidend – pauschale Ablehnungen ohne Berücksichtigung Ihrer Tätigkeiten sind oft unzulässig. Zudem können Gutachten der Versicherung angezweifelt werden, wenn sie nicht objektiv oder unabhängig erstellt wurden.
3 Schritte: So setzen wir uns für Ihre Berufsunfähigkeitsrente ein
Eine Ablehnung wegen angeblich fehlender 50%iger Berufsunfähigkeit ist nicht das Ende. Mit unserer Unterstützung haben Sie erfahrene Fachanwälte an Ihrer Seite, die sich für Ihre Rechte einsetzen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage gegen die Ablehnung zu prüfen.
- 1
Kostenfrei Kontakt aufnehmen
Wenn Ihre Versicherung die 50%ige Berufsunfähigkeit infrage stellt, schicken Sie uns das Ablehnungsschreiben zu. Wir prüfen unverbindlich, ob die Argumentation der Versicherung rechtlich haltbar ist und wie stark Ihre Erfolgsaussichten sind.
- 2
Prüfung des Sachverhalts
Unsere Spezialisten prüfen Ihre Unterlagen und den Ablehnungsgrund der Versicherung gründlich. Sie erhalten von uns eine erste Einschätzung zu Ihren Chancen und möglichen Schritten.
- 3
Nächste Schritte besprechen
Sollte die Ablehnung unberechtigt sein, setzen wir uns für Ihre Rechte ein. Ob in Verhandlungen mit der Versicherung oder, wenn nötig, vor Gericht. Auch die Frage der Kosten und Unterstützung durch eine Rechtsschutzversicherung klären wir mit Ihnen.
Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung!
Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. An den weiteren Orten sind wir zwar nicht mit einem Büro vertreten, wir vertreten Sie aber an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland und sind unter den folgenden regionalen Servicenummern erreichbar.
München (Kanzleisitz)
Tel: 089 999 533 450
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