Die HUK-Coburg Lebensversicherung AG zahlt einem Versicherungsnehmer aufgrund einer Depression eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Leistungen verweigert und den Vertrag angefochten hatte.
Unser Mandant hatte im Jahr 2015 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der HUK-Coburg Lebensversicherung AG abgeschlossen. Leider erkrankte er an einer Depression.
Antrag aus Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der HUK-Coburg Lebensversicherung AG
Der Versicherungsnehmer beantragte daher Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die HUK-Coburg prüfte daraufhin die Unterlagen und teilte schließlich mit, den Vertrag anzufechten und auf dieser Basis kein Anerkenntnis des Versicherungsfalls zu erklären.
Vertretung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Versicherungsnehmer wandte sich daher hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Anfechtung falsch war und Berufsunfähigkeit vorlag. Er legte dar, warum der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen zutreffend beantwortet hatte, und begründete dies ausführlich gegenüber der HUK-Coburg Lebensversicherung AG.
Anerkenntnis durch HUK-Coburg Lebensversicherung AG
Nach einiger Korrespondenz erkannte die HUK-Coburg die Berufsunfähigkeit unseres Mandanten schließlich an und zahlte die Renten. Zugleich nahm sie die Vertragsanfechtung zurück, sodass der Vertrag fortbestand.
„Für unseren Mandanten ist dieses Ergebnis überaus erfreulich. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Versicherungsnehmern somit langwierige Gerichtsverfahren ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber.