Sie haben einen Behandlungsfehler durch einen Arzt erlitten?
Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht
Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der ärztlichen Haftpflichtversicherung!
Ihr Arzt hat Sie falsch behandelt?
Bei einem Behandlungsfehler können dem Patienten Schadensersatzansprüche zustehen. Diese können Sie gegenüber der ärztlichen Haftpflichtversicherung geltend machen.
Wir prüfen für Sie kostenfrei die Erfolgsaussichten eines Verfahrens. Anschließend erstellen wir für Sie ein Honorarangebot oder treten direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Kontakt.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.
Was tun bei einem Behandlungsfehler?
Definition
Was zählt als Behandlungsfehler?
Alle Maßnahmen eines Arztes sollten zum Ziel haben, körperliche oder psychische Beschwerden, Krankheiten oder Leiden zu verhüten, zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Daraus ergeben sich entsprechende Behandlungspflichten. Verstößt ein Arzt dagegen, spricht man von Behandlungsfehlern. Es gibt:
- Diagnosefehler
- Falsche Therapiewahl
- Fehlende Aufklärung
- Dokumentationsfehler
Ihr Arzt hat einen der obigen Fehler begangen und Sie sind zu Schaden gekommen? Wir unterstützen Sie bei einem Verfahren. Die Erstprüfung ist kostenlos.
Fehler beweisen
Wie beweise ich einen Behandlungsfehler?
Das ist leider häufig der Fall – man stellt einen Leistungsantrag und die Versicherung meint plötzlich, dass man Jahre zuvor beim Abschluss des Vertrags Erkrankungen „verheimlicht“ hat. Hier muss gründlich von einem Fachanwalt geprüft werden, ob das Vorgehen der Versicherung rechtswirksam ist. Für eine wirksame Anfechtung muss der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt haben – dies ist aber selten der Fall.
- Sie haben Anspruch auf Einsicht in die Orginalkrankenakten
- Auch eine Abschrift der Krankenakten können Sie einfordern
- Neben den Akten ist das Bandlungsergebnis aufschlußreich
- Wir unterstützen Sie den Fall richtig einzuschätzen
Schicken Sie uns Ihre Krankenakten und schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen für Sie kostenlos, ob Sie Ansprüche geltend machen können!
Ansprüche
Welche Ansprüche stehen mir zu?
Ihnen können mehrere Ansprüche additiv zustehen. Grundlage ist ein Schmerzensgeldanspruch, der von einigen bis zu mehreren hundert Tausend Euro reichen kann, abhängig von der Schwere der Folgen des Behandlungsfehlers. Folgende Ansprüche können Ihnen zustehen:
- Schmerzensgeld
- Erwerbsminderungsfolgen
- Ersatz von Hilfsmitteln und Pflegekräften
- Haushaltsminderungsschaden
Sie haben einen Schaden durch einen Behandlungsfehler erlitten? Rufen Sie uns an. Wir überprüfen Ihre Ansprüche.
Anspruch trotz Haftungs-beschränkung
Ich habe eine Haftungsbeschränkung im Krankenhaus unterschrieben, kann ich trotzdem Schadensersatzansprüche geltend machen
Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen werden sowohl vom Gesetzgeber als auch von der Rechtsprechung sehr kritisch beurteilt. Diese sollten unbedingt einer anwaltlichen Prüfung unterzogen werden. Erfahrungsgemäß sind derartige Vereinbarungen unwirksam.
- Senden Sie uns Ihre Haftungsbeschränkung
- Häufig haben Sie trotzdem Ansprüche auf Schadensersatz
- Wir prüfen Ihre Dokumente
Sie haben Sorge, dass die unterschriebenen Haftungsbeschränkungen ein Problem darstellen? Rufen Sie uns an. Wir prüfen Ihren Fall.
Unsere Leistung
Wie unterstützen wir Sie?
Die Erstprüfung führen wir kostenfrei durch. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, rechnen wir mit dieser ab. Alternativ unterbreiten wir Ihnen ein Honorarangebot. Im Einzelfall werden wir auch auf Basis eines Erfolgshonorars tätig. Unsere Unterstützung im Einzelnen:
- Kostenlose Erstprüfung
- Honorarangebot oder Abwicklung mit der Versicherung
- Begründung der Ansprüche gegenüber der Gegenseite
- Führen von Regulierungsgesprächen
- Gegebenenfalls Prozessführung vor Gericht
Rufen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche bei Behandlungsfehlern – von Anfang an.
Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenfreie Erstberatung!
Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Wir vertreten Sie an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen.
Warum wir eine kostenlose Erstberatung anbieten können? Ganz einfach, wir haben jahrelange Erfahrung mit solchen Fällen. Wir kennen die Argumente der Versicherer.