BWF Stiftung: Landgericht München II verurteilt Anlageberater wegen Plausibilitätsprüfungspflichtverletzung zu Schadensersatz in sechsstelliger Höhe

Zahlreiche Anleger der Goldanlage der BWF Stiftung haben bereits Klage gegen Anlageberater eingereicht. Denn aufgrund der Insolvenz der BWF Stiftung dürfte von einem Totalverlust, zumindest aber von erheblichen Verlusten auszugehen sein. Für die Anleger der Goldanlage der BWF Stiftung ist daher umso erfreulicher, dass das Landgericht München II nun einen Anlageberater zu Schadensersatz verurteilt hat. Das Gericht begründete das Urteil mit der Unrichtigkeit der Behauptung der BWF-Stiftung, dass die Anleger physisches Gold erwerben würden. Vielmehr erhielten die Anleger nur Goldzertifikate, was nicht dem Eigentum an dem Gold gleichkomme. Da von einem Anlageberater allgemeine Grundkenntnisse des Rechts verlangt werden könnten, hätte der Berater die Unrichtigkeit der dargestellten Eigentumsverhältnisse erkennen müssen.


„Da es für die Anleger nach unserer Einschätzung keinen Sinn macht, weiter abzuwarten, ob bzw. in welcher Höhe sie eine Rückzahlung ihres Kapitals erhalten, sollten sie daher überlegen, ob sie ihren Schaden nicht auf anderem Weg ersetzt bekommen können. Das Urteil des Landgerichts stellt dafür eine erfolgversprechende Grundlage dar“, erläutert der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A. von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte. „Denn das Landgericht begründet die Schadensersatzpflicht des Anlageberaters in sechsstelliger Höhe mit der Verletzung der Plausibilitätsprüfungspflicht, in deren Rahmen der Anlageberater verpflichtet ist, die Geldanlage auf Schlüssigkeit zu prüfen. Mängel im Konzept der Geldanlage hätte er demnach erkennen und gegenüber dem Anleger darlegen müssen.“

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., betont die guten Erfolgsaussichten für die Anleger. „Denn das Urteil ist nicht primär auf Basis einer individuellen Fehlberatung, die sich nicht auf andere Sachverhalte übertragen lässt, ergangen. Vielmehr können die festgestellten Prospektfehler grundsätzlich auch anderen Anlageberatern vorgehalten werden, wenn diese die Anleger nicht darauf hingewiesen haben.“

Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher betroffenen Anlegern, zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

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L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

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