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Die HUK-Coburg  Hundehaftpflichtversicherung hat sich nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit einem Geschädigten eines Hundeangriffs auf eine Vergleichszahlung i.H.v. 250.000,- Euro geeinigt.

Unser Mandant wurde Anfang 2022 von einem Hund angegriffen und verletzt. In der Folge entwickelte sich eine posttraumatische Belastungsstörung, die es unserem Mandanten verunmöglichte, seinen Beruf auszuüben. Nachdem die Hundehaftpflichtversicherung des Hundehalters, die HUK-Coburg, die vollständige Kostenerstattung verweigerte, wandte sich der Versicherungsnehmer daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass der Leistungsanspruch unseres Mandanten zutreffend war.

Nachdem die Versicherung weiterhin eine Einigung ablehnte, schloss sich eine intensive Diskussion mit der Versicherung an, die sich über zweieinhalb Jahre hinzog. Erst, nachdem ein Gutachten die Erkrankung unseres Mandanten und seine Berufsunfähigkeit bestätigten, konnten sich beide Parteien auf einen Vergleich einigen, der eine Vergleichszahlung i.H.v. 250.000,- Euro vorsah. „Für unseren Mandanten ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich, weil ein langwieriger Prozess vermieden werden konnte und er eine erhebliche Zahlung erhielt. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass auch bei Vermeidung eines Klageverfahren zufriedenstellende Einigungen mit den Versicherern möglich sind“, freut sich Rechtsanwältin Christian Luber.