Die DKV Deutsche Krankenversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vor dem Landgericht Hof einen Vergleich geschlossen, der eine Zahlung von 45.000,- Euro vorsieht.
Der Versicherungsnehmer hatte seit mehreren Jahren eine private Krankenversicherung. Diese beinhaltete eine Krankentagegeldversicherung. Ende 2021 erkrankte der Versicherungsnehmer und konnte vorübergehend nicht mehr in seinem Beruf arbeiten. Die DKV Deutsche Krankenversicherung zahlte zunächst das versicherte Krankentagegeld, ließ dann aber den Versicherten gutachterlich untersuchen.
Gutachten führt zur Leistungsablehnung
Der Gutachter der Versicherung kam zu dem Ergebnis, dass der Versicherungsnehmer nicht vollständig arbeitsunfähig sei. Die Leistungen wurden daraufhin von der DKV Deutsche Krankenversicherung eingestellt.
Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Versicherungsnehmer wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Nachdem die Versicherung eine außergerichtliche Einigung abgelehnt hat, haben L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Klage vor dem Landgericht Hof eingereicht.
Klageverfahren vor dem Landgericht Hof
Das Gericht holte daraufhin ein Sachverständigengutachten ein, dass unseren Darstellungen weitestgehend Recht gab. In der Folge konnten sich die Parteien somit auf einen Vergleich einigen, der eine Zahlung in Höhe von 45.000,- Euro an den Versicherungsnehmer zur Abgeltung des Versicherungsfalls vorsieht. Damit war unser Mandant vollauf zufrieden.
„Wir freuen uns, dass das Verfahren erfolgreich beendet werden konnte und unsere Mandantschaft eine weitere Zahlung erhalten hat. Wir als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft sind überzeugt davon, dass es sich lohnen kann, wenn Leistungsablehnungen von Fachanwälten geprüft werden,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.