Um was geht es?
Die Opalenburg SafeInvest Fonds bieten Anlegern die Möglichkeit, sich direkt oder über eine Treuhänderin schwerpunktmäßig an einem Immobilienportfolio zu beteiligen. Die beiden Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG und Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2 KG sollten Gewinne erwirtschaften, indem sie, wie der Nachfolgefonds SafeInvest 2 KG, ausschließlich in Immobilien und Beteiligungen an Immobilienunternehmen oder wie der SafeInvest (1) KG zusätzlich in ein Rentenportfolio investieren.
Wie ist die aktuelle Situation?
Die aktuelle Situation für Anleger ist schwierig. Anleger müssen mit Verlusten rechnen, möglicherweise sogar mit einem Totalverlust. Wie die ZDF-Sendung „Frontal 21“ berichtet, besteht der Verdacht von personellen Verflechtungen zwischen dem Emittenten und der Treuhänderin. Darüber hinaus sollen Anlegergelder nicht wie versprochen in Immobilien in strukturstarken Städten wie München, sondern in solche mit niedrigeren Preissegmenten wie Essen investiert worden sein.
Wurden Anleger vor Zeichnung fehlerhaft beraten?
Die Empfehlung der Opalenburg SafeInvest Fonds ist selbstverständlich nicht per se fehlerhaft. Allerdings gilt dies nicht für Anleger, die eine sichere Anlage wünschten. „Für sicherheitsorientierte Anleger dürften die Opalenburg SafeInvest Fonds nach unserer Einschätzung nicht geeignet gewesen sein, da den Fonds ein Totalverlustrisiko immanent ist“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anleger über alle für den Erwerb einer Kapitalanlage relevanten Informationen aufgeklärt werden. Dies betrifft insbesondere bestehende Risiken, zu denen in der Regel das Totalverlustrisiko, die Laufzeit, die Fungibilität und überhöhte Weichkosten gehören.
Welche Handlungsmöglichkeiten haben Anleger?
Für Anleger besteht zum einen die Möglichkeit, sich gegen Zahlungsaufforderungen der Opalenburg SafeInvest Fonds zu verteidigen. Zum anderen sollten Anleger durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater geltend machen können. „Wenn sicherheitsorientierte Anleger im Rahmen der Anlageberatung nicht oder unzureichend über die zuvor genannten Risiken aufgeklärt worden sind, bestehen nach unserer Einschätzung gute Erfolgsaussichten, die Anlageberater für den Schaden haftbar zu machen.“