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Die VHV Allgemeine Versicherung AG hat sich nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit einem Versicherungsnehmer außergerichtlich verglichen, nachdem zunächst nur eine geringe Invaliditätszahlung erfolgte.

Unser Mandant verunfallte beim Fußballspielen und zog sich einen Bänderriss am Daumengrundgelenk zu. In der Folge verblieben massive Einschränkungen, so dass unser Mandant Leistungen bei seiner Unfallversicherung beantragte.

Regulierung der Versicherung

Die VHV regulierte zunächst in einer sehr geringen Höhe. Da die behandelnden Ärzte des Versicherungsnehmers zu dem Ergebnis kamen, dass die Invalidität wesentlich höher zu bemessen sei, wandte sich der Versicherungsnehmer hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Frau Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer gründlichen Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Berichte der behandelnden Ärzte plausibel sind und die Regulierung zu gering war.

Außergerichtlicher Vergleich mit der Versicherung

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte legten in einem Aufforderungsschreiben der Versicherung ausführlich dar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers tatsächlich höher ist. Im Ergebnis konnten sich die Parteien schließlich darauf einigen, dass eine weitere Zahlung an den Mandanten erfolgt, womit dieser sehr zufrieden war.

„Für unseren Mandanten ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich, weil wir ein langes Klageverfahren vermeiden konnten. Unser Mandant kann sich nun auf seine weitere Genesung konzentrieren“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.