Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen
Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs. 5 VVG aufgeklärt hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 22. Oktober 2015, Az. 12 U 53/15, festgestellt, dass die private Krankenversicherung trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den […]
OLG Karlsruhe: Keine Rücktrittsmöglichkeit der Krankenversicherung wegen unzureichender Belehrung des Versicherungsnehmers
Die private Krankenversicherung kann trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer zuvor nicht ausreichend gemäß § 19 Abs. 5 VVG aufgeklärt hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 22. Oktober 2015, Az. 12 U 53/15, festgestellt, dass die private Krankenversicherung trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen durch den […]