OLG Köln: Keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei KFZ-Kaskoversicherung

Der Versicherungsnehmer verletzt bei der KFZ-Kaskoversicherung keine Aufklärungsobliegenheit, wenn er unzutreffende Angaben vollständig berichtigt. Das Oberlandesgericht Köln hat mit Datum vom 28. Juni 2016, Az. 9 U 4/16, festgestellt, dass eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei der KFZ-Kaskoversicherung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer unzutreffende Angaben vollständig berichtigt. Hierauf weist Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht […]