OLG Köln: Keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei KFZ-Kaskoversicherung

Der Versicherungsnehmer verletzt bei der KFZ-Kaskoversicherung keine Aufklärungsobliegenheit, wenn er unzutreffende Angaben vollständig berichtigt.

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Datum vom 28. Juni 2016, Az. 9 U 4/16, festgestellt, dass eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei der KFZ-Kaskoversicherung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer unzutreffende Angaben vollständig berichtigt. Hierauf weist Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte KFZ-Kaskoversicherung Leistungen aus dem Versicherungsvertrag abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Versicherungsnehmer Falschangaben zu Vorschäden gemacht habe und sie somit gemäß § 28 Abs. 3 VVG leistungsfrei sei.  

Das Landgericht gab der KFZ-Kaskoversicherung Recht und wies die Klage ab. Auf die hiergegen eingelegte Berufung hob das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil auf und verurteilte die KFZ-Kaskoversicherung gemäß den klägerischen Anträgen. Das Oberlandesgericht begründete dies damit, dass nicht ersichtlich sei, dass der Versicherungsnehmer tatsächlich überhaupt Kenntnis von den Vorschäden gehabt habe. Selbst, wenn dies aber der Fall gewesen sei und er daher objektiv falsche Angaben bei der Schadensanzeige gemacht habe, sei dies aber unbeachtlich. Denn der Versicherungsnehmer habe die Falschangaben wieder korrigiert, indem er das KFZ-Gutachten der Versicherung zur Verfügung gestellt habe. Da hierin die Vorschäden aufgeführt waren, entfalle rückwirkend die Obliegenheitsverletzung.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass die von Versicherungen gerne erhobene Einrede der Obliegenheitsverletzung nicht begründet sein muss. Denn dieser Vorwurf  lässt sich oftmals aushebeln, indem dargelegt wird, dass zum einen überhaupt keine Obliegenheitsverletzung vorliege und zum anderen diese korrigiert worden ist. Im Ergebnis fehlt es daher an der Kausalität zwischen Obliegenheitsverletzung und Schadensfeststellung.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

München I Hamburg*I Berlin*I Köln*I Frankfurt*I Hannover*I Leipzig *I Stuttgart*I Coburg*

Wir sind für Sie da

Mit Absenden Ihrer Kontaktanfrage erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden
Aktuelle Fälle
Versicherungsrecht