Versicherungskammer Bayern lehnt Ansprüche aus Unfallversicherung bei Tod eines Kindes infolge Infekts ab

Die Versicherungskammer Bayern hat bei einem Versicherungsnehmer nach dem Tod dessen Sohns die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme für den Todesfall aus einer Unfallversicherung abgelehnt. Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte Anfang der 1980er Jahre eine Private Unfallversicherung bei der Versicherungskammer Bayern abgeschlossen. Im Februar 2017 beantragte er bei der Versicherung […]