OLG Karlsruhe: Versicherungsschutz für künstliche Befruchtung auch für Unverheiratete mit natürlicher Fortpflanzungsfähigkeit

Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht für eine künstliche Befruchtung auch für Unverheiratete mit natürlicher Fortpflanzungsfähigkeit. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 13. Oktober 2017, Az. 12 U 107/17, festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung für eine künstliche Befruchtung auch für Unverheiratete mit natürlicher Fortpflanzungsfähigkeit besteht. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von […]