Landgericht Konstanz: Vergleich mit Landeskrankenhilfe wegen Behandlung einer Fehlsichtigkeit durch Implantation von Mulitfocallinsen

München, 21.10.2020 – Aylin Kempf Die Landeskrankenhilfe hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft zwei Drittel der angefallenen Behandlungskosten gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte. Unser Mandant litt an einer Fehlsichtigkeit in Form von Hyperopie, Astigmatismus und Presbyopie. Diese Erkrankung wurde im Jahr 2017 im Augenzentrum München durch […]