München, 21.10.2020 – Aylin Kempf
Die Landeskrankenhilfe hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft zwei Drittel der angefallenen Behandlungskosten gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.
Unser Mandant litt an einer Fehlsichtigkeit in Form von Hyperopie, Astigmatismus und Presbyopie. Diese Erkrankung wurde im Jahr 2017 im Augenzentrum München durch eine Implantation von Mulitfocallinsen behandelt und behoben. Er beantragte daraufhin Leistungen bei seiner privaten Krankenversicherung, der Landeskrankenhilfe. Umso betroffener war er, als die Versicherung die Zahlung mit der Begründung verweigerte, dass keine medizinische Notwendigkeit für die Implantation von Linsen vorliegen würde.
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte.
Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Konstanz eingeleitet. Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen mit der Prüfung der medizinischen Notwendigkeit. Dieser stellte in seinem Gutachten und mehreren Ergänzungsgutachten zwar fest, dass kein Anspruch für den Versicherungsnehmer bestünde. „Das Gutachten war aber offensichtlich falsch, weil der Sachverständige trotz mehrerer Hinweise die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht beachtete“ stellte die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, fest. „Wir veranlassten daher die Ladung des Sachverständigen. In der mündlichen Verhandlung gelang es uns schließlich, ihn zu der Erklärung zu bewegen, dass die bei unserem Mandanten durchgeführte Operation medizinisch notwendig war und somit ein Versicherungsfall vorlag.“ Nachdem die Höhe des Anspruchs aber umstritten blieb, einigten sich die Parteien schließlich auf einen Vergleich, der eine Zahlung in Höhe von zwei Dritteln des Anspruchs vorsah.
„Für unseren Mandanten stellt dieser Vergleich, auch, wenn das Maximalziel nicht erreicht wurde, einen positiven Ausgang dar. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung zu einem Erfolg führt. Es zeigt auch, dass die Leistungsablehnungen von Versicherungen regelmäßig angreifbar sind und man für die Mandantschaft ein positives Ergebnis erreichen kann,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf abschließend.