OLG Dresden: Lampenfieber keine gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung angabepflichtige Erkrankung

Die Nichtangabe von Lampenfieber bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen rechtfertigt nach einer Entscheidung des OLG Dresden vom 06.12.2022 nicht die Leistungsverweigerung und Vertragsanpassung durch den Versicherer, weil es sich bei Lampenfieber weder um eine Erkrankung noch um Beschwerden handelt. Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 6. Dezember 2022, Az. 4 U 1215/22, festgestellt, dass […]