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Die Europäische Reiseversicherung AG hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft außergerichtlich den Versicherungsfall bei einem Reiseabbruch anerkannt.

Der Versicherungsnehmer hatte 2014 für sich und seine Ehefrau eine Jahresreisekrankenversicherung abgeschlossen. 2024 buchte er für sich und seine Ehefrau eine Kreuzfahrt von Genua nach Dubai. Während dieser Reise erkrankte er an einer bakteriellen Infektion und wurde schließlich in Kapstadt stationär behandelt. Unser Mandant meldete in der Folgezeit der Europäischen Reiseversicherung AG den Versicherungsfall.

Erste Reaktion: Ablehnung der Kostenerstattung

Umso überraschter war unser Mandant, als ihm die Europäische Reiseversicherung AG erklärte, dass diese nicht für die Kosten aufkommen würde, weil nach Ansicht der Versicherung die Erkrankung nicht unerwartet sei.

Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Versicherungsnehmer wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Herr Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Ablehnung rechtsfehlerhaft war. Rechtsanwalt Christian Luber begründete in der Folge gegenüber der Europäische Reiseversicherung AG den Anspruch unseres Mandanten und legte insbesondere dar, dass zwar eine Vorerkrankung bestand, diese aber keinen Zusammenhang mit der während der Reise aufgetretenen Erkrankung hatte.

Europäische Reiseversicherung AG Versicherung erkennt an

Nach einiger Korrespondenz gab die Versicherung schließlich das gewünschte Leistungsanerkenntnis ab. „Gerade bei einer medizinischen Behandlung im Ausland sind die Kosten doch erheblich. Für unseren Mandanten ist es daher sehr erfreulich, dass wir am Ende zu einer schnellen Einigung mit der Europäischen Reiseversicherung AG kamen. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies erneut, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung zum Erfolg führt“, freut sich Fachanwalt für Versicherungsrecht, Herr Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.