Die Generali Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt einem Versicherungsnehmer aufgrund einer Leukämie den versicherten Einmalbetrag, nachdem sie zuvor die Leistungen verweigert hat und vom Vertrag zurückgetreten war.
Unser Mandant hatte eine Schwere-Krankheiten-Versicherung bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG abgeschlossen. Leider erkrankte er in der Folgezeit an Leukämie.
Antrag aus Leistungen aus der Schwere-Krankheiten-Versicherung bei der Generali Deutschlang Lebensversicherung AG
Der Versicherungsnehmer beantragte daher Leistungen aus der Schwere-Krankheiten-Versicherung. Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG prüfte daraufhin die Unterlagen und teilte schließlich mit, vom Vertrag zurückzutreten und auf dieser Basis kein Anerkenntnis des Versicherungsfalls zu erklären.
Vertretung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Versicherungsnehmer wandte sich daher hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass der Rücktritt falsch war und der Versicherungsfall vorlag. Er legte dar, warum unser Mandant die Gesundheitsfragen zutreffend beantwortet hatte, und begründete dies ausführlich gegenüber der Generali Deutschland Lebensversicherung AG.
Anerkenntnis durch Generali Deutschland Lebensversicherung AG
Nach einiger Korrespondenz erkannte die Generali Deutschland Lebensversicherung AG den Versicherungsfall unseres Mandanten schließlich an und zahlte den versicherten Einmalbetrag. Zugleich nahm sie den Vertragsrücktritt zurück, sodass der Vertrag fortbestand.
„Für unseren Mandanten ist dieses Ergebnis überaus erfreulich. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Versicherungsnehmern somit lange Rechtsstreitigkeiten ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber.
