Eine Krankenschwester hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte einen fünfstelligen Vergleichsbetrag erhalten, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.
Die Versicherungsnehmerin erkrankte im Jahr 2022 an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und Depressionen. Trotz umfassender Behandlung besserte sich ihr Zustand nicht, vielmehr litt sie weiterhin an erheblichen Einschränkungen in ihrem Beruf als Krankenschwester. Entsprechend beantragte sie die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Einstellung der Berufsunfähigkeit
Nachdem die Versicherung zunächst Leistungen erbrachte, wurde der Versicherungsnehmerin im Frühjahr 2024 mitgeteilt, dass die Leistungen wieder eingestellt werden. Man gehe davon aus, dass eine gesundheitliche Besserung eingetreten sei, weil sie nun eine neue Tätigkeit ausübt.
Die Krankenschwester wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Leistungseinstellung nicht vorliegen. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren eingeleitet.
Vergleich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung
Während der mündlichen Verhandlung konnten über das Gericht konstruktive Gespräche mit der Gegenseite geführt werden. „Für unsere Mandantin ist erfreulich, dass so zeitnah eine Einigung gefunden werden konnte. Gerade bei psychischen Erkrankungen merken wir, wie stark die Mandanten durch den Streit mit der Versicherung belastet sind. Auch wenn ein Vergleich für beide Seiten ein gewisses Nachgeben bedeutet, kann sich unsere Mandantin nun weiter auf ihre Genesung konzentrieren und muss kein jahrelanges Gerichtsverfahren durchstehen. Und auch wir als Rechtsanwälte sind glücklich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem zeitnahen Erfolg geführt hat und wir unserer Mandantin helfen konnten.“