Die Proxalto Lebensversicherung muss nach Klage von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte weiterhin Berufsunfähigkeitsrente an eine Physiotherapeutin wegen komplexer Schäden am Sprungbein zahlen.

Unsere Mandantin war bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit als selbständige Physiotherapeutin tätig. Bei einem Unfall erlitt sie komplexe Schäden am rechten Bein und war dauerhaft berufsunfähig. Die vormalige Versicherung Generali erkannte auch die Leistungen an.

Nach Jahren kam die Proxalto, die den Vertrag von der Generali übernommen hatte, auf unsere Mandantin zu und stellte Leistungen ein, weil man dort der Meinung sei, dass eine hinreichende Besserung des Gesundheitszustands eingetreten sei.

Daraufhin kontaktierte die Betroffene die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, und bat um rechtliche Unterstützung. Diese kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungseinstellung rechtsfehlerhaft war, weil keine gesundheitliche Besserung vorlag.

„Nachdem außergerichtlich keine Einigung gelang, haben wir Klage eingereicht,“, schildert Rechtsanwältin Aylin Kempf von der auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft den Fall. „Das Landgericht München I teilte recht zügig unsere Auffassung, dass die Leistungseinstellung unwirksam war, und verurteilte die Proxalto zur Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Diese legte hiergegen Berufung ein. Nachdem das Oberlandesgericht München die Proxalto darauf hinwies, dass man die Ansicht der ersten Instanz teilt und die Berufung keine Erfolgsaussichten haben dürfte, nahm die Proxalto die Berufung schließlich zurück. Für uns als Rechtsanwälte ist es positiv, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat.“