Die HDI Lebensversicherung hat sich nach Einreichung der Klage durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit einer Versicherungsnehmerin auf einen Vergleich geeinigt, nachdem ursprünglich Leistungen abgelehnt wurden.
Die Versicherungsnehmerin erkrankte an Brustkrebs und konnte ihre Tätigkeit aufgrund der dauerhaft notwendigen Behandlung nicht mehr ausüben.
Entsprechend beantragte sie Leistungen bei der HDI Lebensversicherung. Umso betroffener war sie, als die Versicherung die Leistungen nicht erbrachte und zusätzlich den Rücktritt vom Vertrag erklärte.
Klage gegen die HDI Lebensversicherung
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, prüfte den Sachverhalt eingehend und kam schließlich zu dem Ergebnis, dass die Ablehnung und der Rücktritt fehlerhaft waren. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Potsdam eingeleitet.
Vergleich mit der HDI Lebensversicherung
Da die Mandantin, die durch ihre Krebserkrankung bereits stark belastet war, ein langwieriges Verfahren vermeiden wollte, nahm Frau Rechtsanwältin Kempf Kontakt mit den Anwälten der Gegenseite auf, um eine zügige Einigung herbeizuführen. „Unsere Mandantin war bereits durch die Krebs-Erkrankung und die Behandlungen erheblich belastet. Daher haben wir uns gefreut, dass wir zeitnah zu einer Einigung gekommen sind und das Verfahren nicht weiter in die Länge gezogen wurde,“ so Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Unsere Mandantin kann sich nun ganz auf die Behandlungen und ihre Gesundung konzentrieren. Für uns als Rechtsanwälte ist es positiv, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat.“