Die Allianz Lebensversicherung AG zahlt einem Versicherungsnehmer aufgrund von Depressionen und Panikattacken eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem zuvor die Leistungen abgelehnt wurde.

Unsere Mandantschaft verfügt seit Jahren über eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Allianz. Leider erkrankte er an psychosomatischen Störungen und Depressionen. Mit diesen Erkrankungen war sie nicht mehr in der Lage, ihrem Beruf nachzugehen. Auch lagen inzwischen die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente vor.

Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung

Unsere Mandantschaft beantragte daher Leistungen bei der Versicherung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese prüfte daraufhin die Unterlagen und lehnte zunächst die Leistungen ab.

Vertretung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

„Für unsere Mandantschaft war die Ablehnung ein Schock. Glücklicherweise machte sie sich aber auf die Suche nach einer Fachkanzlei, so dass wir ihr Mandat übernehmen und sie unterstützen konnten“, so die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Frau Aylin Kempf, von der auf Versicherungsrecht spezialisierten, bundesweit tätigen Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Wir nahmen eine umfassende Prüfung des Sachverhaltes vor und kamen schließlich zu dem Ergebnis, dass die Depression und die Panikattacken medizinisch gut belegt sind und die Versicherung einfach zu hohe Ansprüche an den Nachweis der psychischen Erkrankung gestellt hat.“ Die Allianz wurde zunächst außergerichtlich angeschrieben von Frau Rechtsanwältin Kempf und der Sachverhalt nochmal erläutert.

Anerkenntnis durch Allianz Lebensversicherung AG

Die Allianz nahm daraufhin die Leistungsprüfung wieder auf und bestätigte schließlich nach kurzer Zeit, dass die Berufsunfähigkeit hinreichend nachgewiesen ist.

„Die Versicherung erkannte die Ansprüche unserer Mandantschaft außergerichtlich nach kurzer Zeit an und leistete die Renten umgehend auch für die vergangenen Jahre. Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen ist es für unsere Mandanten eine große Erleichterung, wenn wir die Ansprüche so schnell durchsetzen können. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man mit einer fundierten Bearbeitung des Falls bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Versicherungsnehmern somit langwierige Gerichtsverfahren ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.