Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung!
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht bei Piloten und sicherheitskritischen Berufen
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht bei Piloten und sicherheitskritischen Berufen: Wenn Tauglichkeit und BU auseinanderfallen
Sie haben Ihr Medical verloren, gelten als polizeidienstuntauglich oder dürfen nicht mehr ans Steuer, doch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Der Grund liegt meist darin, dass Tauglichkeit und Berufsunfähigkeit rechtlich unterschiedliche Maßstäbe sind. L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte prüft als Fachkanzlei für Versicherungsrecht kostenfrei, welche Klauseln Ihr Vertrag enthält und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.
Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.
Das Kernproblem: untauglich ist nicht automatisch berufsunfähig
Piloten, Fluglotsen, Soldaten, Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Berufskraftfahrer und Kranführer teilen eine Besonderheit. Über ihre Berufsausübung entscheidet nicht nur die eigene Leistungsfähigkeit, sondern eine externe Tauglichkeitsprüfung durch Fliegerärzte, Amtsärzte, Betriebsärzte oder Behörden. Fällt diese Prüfung negativ aus, ist die Berufsausübung faktisch beendet. Viele Betroffene gehen deshalb davon aus, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung selbstverständlich zahlt. Diese Annahme ist gefährlich.
Zwei Prüfungen, zwei Maßstäbe
Die Tauglichkeitsuntersuchung fragt, ob ein Mensch bestimmte Sicherheitsstandards erfüllt. Sie arbeitet mit Grenzwerten und Ausschlusskriterien. Die Berufsunfähigkeitsversicherung fragt dagegen nach § 172 Abs. 2 VVG, ob der zuletzt ausgeübte Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausgeübt werden kann. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinn ein eigenständiger Rechtsbegriff ist, der weder mit Dienstunfähigkeit noch mit Begriffen des Sozialrechts gleichgesetzt werden kann (BGH, Urteil vom 22.09.2004, IV ZR 200/03).
Warum Versicherer diese Lücke nutzen
Ein Pilot verliert seine Tauglichkeit etwa wegen eines Befundes, der ihn im Alltag kaum beeinträchtigt. Der Versicherer argumentiert dann, der Mann sei doch gesund und könne theoretisch weiterhin fliegen, er dürfe es nur aus regulatorischen Gründen nicht. Ob dieses Argument trägt, hängt entscheidend davon ab, ob Ihr Vertrag eine besondere Klausel für den Verlust der Tauglichkeit enthält.
Sie haben ein negatives Tauglichkeitsergebnis erhalten? Lassen Sie zuerst Ihren Vertrag prüfen, bevor Sie den Leistungsantrag stellen. Die Formulierung der Klauseln entscheidet über die Strategie.
BU, Fluguntauglichkeitsklausel, Dienstunfähigkeitsklausel: welcher Schutz greift?
Für sicherheitskritische Berufe existieren neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung besondere Vertragsbausteine. Die folgende Übersicht hilft Ihnen, Ihren Vertrag einzuordnen.
| Absicherung | Wann sie typischerweise leistet | Häufiger Streitpunkt |
|---|---|---|
| Klassische Berufsunfähigkeitsversicherung | Wenn der konkret ausgeübte Beruf gesundheitsbedingt zu mindestens 50 Prozent voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann | Tauglichkeitsverlust wird nicht als Berufsunfähigkeit akzeptiert, Grad unter 50 Prozent, Verweisung |
| Fluguntauglichkeitsklausel oder Loss-of-Licence-Absicherung | Wenn die fliegerische Tauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen entfällt, je nach Formulierung auch ohne Prüfung des BU-Grades | Ausschlüsse etwa für psychische Ursachen, Dauer der Untauglichkeit, Nachweis durch den zuständigen Fliegerarzt |
| Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte | Wenn der Dienstherr den Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt, je nach Bedingungen auch bei spezieller Dienstunfähigkeit | Ob die Klausel echte oder unechte Dienstunfähigkeit abdeckt und ob sie auch Polizeidienstuntauglichkeit erfasst |
Auf den Wortlaut kommt es an
Ob eine Klausel für Sie günstig ist, lässt sich nur am konkreten Wortlaut beurteilen. Manche Klauseln verlangen die Feststellung der Untauglichkeit durch eine bestimmte Stelle, andere setzen eine Mindestdauer voraus, wieder andere schließen bestimmte Ursachen aus. Auch das Verhältnis zu einer parallel bestehenden Krankentagegeldversicherung muss geprüft werden. Das OLG Köln hatte sich etwa mit der Frage zu befassen, ob Leistungen aus einer Lizenzverlustversicherung Leistungen wegen Berufsunfähigkeit sind und wie sie sich auf das Krankentagegeld eines Rettungshubschrauberpiloten auswirken (OLG Köln, Urteil vom 20.11.2018, 9 U 32/18).
Psychische Ursachen bei Tauglichkeitsverlust
Ein erheblicher Teil der Tauglichkeitsverluste beruht auf psychischen Belastungen, etwa nach Zwischenfällen, Einsätzen mit Todesopfern oder Gewalterfahrungen. Einige Spezialklauseln schließen psychische Ursachen aus oder schränken sie ein. Das OLG Frankfurt hat bei einem Militärpiloten entschieden, dass eine Fluguntauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen auch dann vorliegt, wenn wegen mangelnder psycho-physischer Eignung eine Wehrfliegerverwendungsunfähigkeit festgestellt wurde, sodass sich der Versicherer nicht auf den Ausschluss berufen konnte (OLG Frankfurt, 3 U 102/02). Welche Nachweise Versicherer bei seelischen Erkrankungen verlangen dürfen, erläutern wir auf unserer Seite zu psychischen Erkrankungen in der BU.
Sie wissen nicht, welche Klausel in Ihrem Vertrag steht? Senden Sie uns Versicherungsschein und Bedingungen. Wir sagen Ihnen, auf welcher Grundlage Ihr Anspruch am stärksten ist.
Berufsbilder im Detail: was Ihren sicherheitskritischen Beruf prägt
Piloten und Fluglotsen
Verkehrspiloten benötigen ein gültiges flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1, Fluglotsen in der Regel der Klasse 3. Zum Berufsbild gehören Arbeit in Zeitzonen und Nachtdiensten, Entscheidungen unter extremem Zeitdruck, Simulatorprüfungen und die Verantwortung für Hunderte Menschen. Der Versicherer argumentiert häufig, ein Pilot könne als Ausbilder am Boden, im Flugbetriebsmanagement oder in der Disposition weiterarbeiten. Ob eine solche Verweisung zulässig ist, hängt davon ab, ob Ihr Vertrag überhaupt eine Verweisung erlaubt und ob die Tätigkeit Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Bei Piloten ist die Einkommensdifferenz zu Bodentätigkeiten oft so erheblich, dass eine Verweisung ausscheidet.
Soldaten und Offiziere
Bei Zeit- und Berufssoldaten führen gesundheitliche Einschränkungen häufig zur Dienstunfähigkeit oder zur Verwendungsunfähigkeit für bestimmte Aufgaben. Nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr stellt sich die Frage, welcher Beruf in der Berufsunfähigkeitsversicherung maßgeblich ist und ob der Versicherer auf eine spätere zivile Tätigkeit verweisen darf. Aus unserer Praxis kennen wir den Fall einer ehemaligen Offizierin der Bundeswehr, deren Rente die DBV Deutsche Beamtenversicherung eingestellt hatte. Nach unserer Einschaltung zahlt der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente weiter. Den Bericht finden Sie hier im Fall der Ex-Offizierin.
Polizei und Feuerwehr
Polizeibeamte und Berufsfeuerwehrleute unterliegen besonderen gesundheitlichen Anforderungen. Wer polizeidienstuntauglich wird, kann oft noch im Verwaltungsdienst eingesetzt werden, was die Frage aufwirft, ob eine Dienstunfähigkeitsklausel greift und ob eine klassische BU vorliegt. Bei Polizisten spielen neben orthopädischen Beschwerden vor allem Belastungsreaktionen nach Einsätzen eine große Rolle. Die Nürnberger Lebensversicherung hat sich vor dem Landgericht Berlin mit einem von uns vertretenen Polizisten, der eine Belastungsreaktion erlitten hatte, auf einen fünfstelligen Vergleich geeinigt, nachdem sie Leistungen zunächst abgelehnt hatte. Zum Fallbericht des Polizisten.
Berufskraftfahrer, Kranführer und Maschinenführer
Für Lkw- und Busfahrer entscheiden die Anforderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung, für Kranführer und Führer schwerer Maschinen die arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchungen. Diabetes mit Unterzuckerungsneigung, Schlafapnoe, Sehstörungen, Epilepsie oder Herzrhythmusstörungen können die Berufsausübung ausschließen, obwohl die Betroffenen sich im Alltag kaum eingeschränkt fühlen. Die Nürnberger Lebensversicherung zahlte einem Kranführer nach unserer Einschaltung im Gerichtsverfahren einen mittleren fünfstelligen Betrag, nachdem sie die Anerkennung des Versicherungsfalls zuvor verweigert hatte.
Ihr Beruf ist nicht aufgeführt, hängt aber ebenfalls an einer Tauglichkeitsprüfung? Die Grundsätze gelten entsprechend, etwa für Lokführer, Taucher, Rettungskräfte oder Sicherheitspersonal.
Die typischen Einwände der Versicherer und unsere Gegenargumente
Einwand: Das Tauglichkeitsergebnis beweist keine Berufsunfähigkeit
Richtig ist, dass die Tauglichkeitsentscheidung den Versicherer nicht automatisch bindet, sofern keine Spezialklausel vereinbart ist. Richtig ist aber auch, dass ein Beruf, der ohne Tauglichkeitszeugnis nicht ausgeübt werden darf, faktisch nicht ausgeübt werden kann. Wir argumentieren deshalb auf zwei Ebenen. Zum einen wird die gesundheitliche Beeinträchtigung selbst dargelegt und fachärztlich belegt. Zum anderen wird aufgezeigt, dass die gesundheitlichen Gründe den Tauglichkeitsverlust verursacht haben und der Beruf in seiner konkreten Gestalt deshalb nicht mehr ausgeübt werden kann.
Einwand: Die Untauglichkeit ist nur vorübergehend
Tauglichkeitszeugnisse werden oft befristet oder mit Auflagen versehen, und Sperren können nach Ablauf einer Beobachtungszeit aufgehoben werden. Der Versicherer argumentiert dann, es fehle an der Prognose der Dauerhaftigkeit. Viele Bedingungen enthalten jedoch eine Regelung, nach der ein sechsmonatiger ununterbrochener Zustand als Berufsunfähigkeit gilt. Die Dauer Ihrer Untauglichkeit sollte deshalb lückenlos dokumentiert sein.
Einwand: Sie können auf eine Bodentätigkeit verwiesen werden
Eine Verweisung ist nach § 172 Abs. 3 VVG nur zulässig, wenn der Vertrag sie vorsieht und die andere Tätigkeit aufgrund Ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Die neue Tätigkeit darf keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern und in Vergütung und sozialer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bisherigen Berufs sinken. Dabei ist das konkrete frühere Einkommen maßgeblich (BGH, Urteil vom 21.04.2010, IV ZR 8/08). Wer als Flugkapitän oder Einsatzbeamter im Außendienst gearbeitet hat, verliert mit einer Schreibtischtätigkeit nicht selten nicht nur Einkommen, sondern auch das soziale Ansehen seines Berufs.
Einwand: Die Erkrankung bestand schon bei Vertragsschluss
Tauglichkeitsuntersuchungen hinterlassen umfangreiche medizinische Akten. Der Versicherer gleicht diese im Leistungsfall mit Ihren Antragsangaben ab und erklärt bei Abweichungen Rücktritt oder Anfechtung. Ob das berechtigt ist, hängt von der Belehrung, dem Grad des Verschuldens und den Fristen nach § 21 Abs. 3 VVG ab. Mehr dazu auf unserer Seite zur vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Jeder dieser Einwände lässt sich prüfen und häufig entkräften. Schicken Sie uns das Ablehnungsschreiben, und wir benennen Ihnen die Schwachstellen.
Vom Tauglichkeitsverlust zur BU-Rente: der typische Ablauf
Zwischen der ersten Untauglichkeitsfeststellung und der Zahlung einer Rente liegen oft viele Monate. Wer die Etappen kennt, vermeidet Fehler, die sich später kaum korrigieren lassen.
- Feststellung der Untauglichkeit: Der Fliegerarzt, Amtsarzt oder Betriebsarzt stellt die fehlende Tauglichkeit fest oder spricht eine vorläufige Sperre aus. Lassen Sie sich die Befunde und die Begründung vollständig aushändigen.
- Arbeitsunfähigkeit und Krankentagegeld: In der ersten Phase sind Sie meist krankgeschrieben und beziehen Lohnfortzahlung, Krankengeld oder Krankentagegeld. Achten Sie darauf, dass die Ursache in allen Bescheinigungen einheitlich benannt wird.
- Vertragsprüfung: Klären Sie, ob eine Fluguntauglichkeits- oder Dienstunfähigkeitsklausel besteht und welche Voraussetzungen sie nennt, etwa Feststellung durch eine bestimmte Stelle oder eine Mindestdauer.
- Leistungsantrag: Der Antrag wird mit Tätigkeitsbeschreibung, Tauglichkeitsunterlagen und medizinischen Befunden eingereicht. Die Angaben müssen mit den Unterlagen der Tauglichkeitsprüfung übereinstimmen.
- Leistungsprüfung durch den Versicherer: Es folgen Rückfragen, Schweigepflichtentbindungen, gegebenenfalls ein Gutachten. Beantworten Sie Fragen schriftlich und abgestimmt.
- Entscheidung: Der Versicherer erkennt an, befristet sein Anerkenntnis nach § 173 Abs. 2 VVG einmalig oder lehnt ab. Bei einer Ablehnung prüfen wir die Begründung und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch.
- Nachprüfung: Auch nach dem Anerkenntnis kann der Versicherer prüfen, ob die Voraussetzungen fortbestehen, etwa wenn Sie Ihre Tauglichkeit zurückerlangen oder eine neue Tätigkeit aufnehmen.
Wenn die Tauglichkeit zurückkehrt
Gerade bei Piloten wird die Tauglichkeit nach erfolgreicher Behandlung manchmal mit Auflagen wieder erteilt. Der Versicherer darf dann nicht einfach die Zahlung einstellen. Er muss nach § 174 VVG in Textform nachvollziehbar darlegen, dass sich der Zustand gegenüber dem Anerkenntnis so verändert hat, dass keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt. Eine Wiedererteilung mit Einschränkungen, etwa nur als Copilot oder mit Begleitpilot, bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie Ihren früheren Beruf in seiner konkreten Gestalt wieder ausüben können. Ein Kapitän, der nur noch mit Auflagen im rechten Sitz fliegen darf, übt einen anderen Beruf aus als zuvor.
Tauglichkeitsverfahren und Versicherungsverfahren abstimmen
Viele Betroffene kämpfen parallel um ihre Tauglichkeit, um ihren Arbeitsplatz und um ihre Versicherungsleistungen. Die Ziele können sich widersprechen. Wer gegenüber der Behörde betont, voll einsatzfähig zu sein, schwächt womöglich seine Position gegenüber dem Versicherer. Wir helfen Ihnen, eine Linie zu finden, die Ihre Versicherungsansprüche nicht gefährdet.
Sie stehen am Anfang dieses Weges? Je früher wir eingebunden werden, desto besser lassen sich die Weichen stellen.
Ihr Vorgehen nach Tauglichkeitsverlust und Ablehnung
Checkliste für Ihre Unterlagen
- Tauglichkeitsunterlagen: Alle Tauglichkeitszeugnisse, Befunde des Fliegerarztes, Amtsarztes oder Betriebsarztes sowie Bescheide über Untauglichkeit, Einschränkungen und Auflagen.
- Dienstliche Dokumente: Arbeits- oder Dienstvertrag, Einsatz- und Dienstpläne, Flugbuch, Lizenzen, Berechtigungen und Nachweise über Zulagen.
- Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen der letzten Jahre einschließlich Schicht-, Flug- und Erschwerniszulagen, weil sie für eine spätere Verweisungsprüfung entscheidend sind.
- Medizinische Befunde: Fachärztliche Berichte mit Aussagen zu Dauer und Prognose sowie zur Auswirkung auf Ihre konkreten beruflichen Aufgaben.
- Vertragsunterlagen: Versicherungsschein, vollständige Bedingungen einschließlich aller Zusatzklauseln und den ursprünglichen Antrag.
- Korrespondenz mit dem Versicherer: Alle Schreiben, Fragebögen und Gutachtenaufträge in chronologischer Reihenfolge.
Fristen und Verjährung
Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verjähren nach §§ 195, 199 BGB grundsätzlich in drei Jahren zum Jahresende. Nach § 15 VVG ist die Verjährung gehemmt, solange der Versicherer den Anspruch prüft, bis zu seiner Entscheidung in Textform. Warten Sie mit dem Leistungsantrag nicht, bis alle Rechtsmittel gegen einen Tauglichkeitsbescheid ausgeschöpft sind, sondern stimmen Sie beide Verfahren ab.
Kostenlose Erstprüfung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte
Schicken Sie uns das Ablehnungsschreiben über unsere Kontaktmöglichkeiten zu. Einen Überblick über alle Konstellationen finden Sie auf unserer Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht, Hinweise zum Antrag auf unserer Seite zum Leistungsantrag.
Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht bei Berufsunfähigkeit in sicherheitskritischen Berufen: L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB arbeitet ausschließlich auf Versicherungsnehmerseite und vertritt Sie bundesweit. Wer hinter der Kanzlei steht und wie wir arbeiten, lesen Sie auf unserer Seite Berufsunfähigkeit nach Berufsgruppen.
Wir prüfen Spezialklauseln für Fluguntauglichkeit und Dienstunfähigkeit, begleiten Leistungsanträge, wehren Verweisungen, Rücktritte und Anfechtungen ab und vertreten Sie außergerichtlich wie gerichtlich. Unabhängig von Ihrem Standort oder Stationierungsort vertreten wir Sie in ganz Deutschland.
Ihr Medical ist weg, Ihr Dienstherr hat entschieden, aber Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Senden Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenlose Erstprüfung. Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.
FAQs: Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeit von Piloten und sicherheitskritischen Berufen
Nicht automatisch. Ohne besondere Fluguntauglichkeitsklausel prüft der Versicherer, ob eine gesundheitlich bedingte Berufsunfähigkeit von in der Regel 50 Prozent vorliegt. Mit einer entsprechenden Klausel kann der Verlust der Tauglichkeit selbst den Leistungsfall auslösen. Entscheidend ist der genaue Wortlaut Ihres Vertrags.
Eine Loss-of-Licence-Absicherung knüpft an den gesundheitsbedingten Verlust der fliegerischen Tauglichkeit an. Die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft dagegen, wie stark Ihre Fähigkeit zur Ausübung des konkreten Berufs eingeschränkt ist. Beide können parallel bestehen und unterschiedliche Leistungen auslösen.
Nur wenn Ihr Vertrag eine Verweisung erlaubt und die Bodentätigkeit Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Dazu gehören ein vergleichbares Einkommen und eine vergleichbare soziale Wertschätzung. Bei erheblichen Einkommenseinbußen ist eine Verweisung regelmäßig ausgeschlossen.
Das hängt von der Formulierung ab. Manche Klauseln leisten nur bei allgemeiner Dienstunfähigkeit mit Versetzung in den Ruhestand, andere erfassen auch die spezielle Polizeidienstuntauglichkeit. Werden Sie im Verwaltungsdienst weiterbeschäftigt, prüfen wir zusätzlich, ob eine Berufsunfähigkeit im Sinne der allgemeinen Bedingungen vorliegt.
Grundsätzlich ja, sofern der Vertrag keinen wirksamen Ausschluss enthält. Posttraumatische Belastungsstörungen und Belastungsreaktionen sind bei Polizisten, Soldaten, Rettungskräften und Piloten häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit. Versicherer fordern hier meist eine fachärztliche oder psychotherapeutische Diagnostik.
Maßgeblich ist grundsätzlich der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Haben Sie die Bundeswehr gesundheitsbedingt verlassen, kommt es auf die militärische Tätigkeit an. Eine spätere zivile Tätigkeit kann aber im Rahmen einer konkreten Verweisung relevant werden.
Das ist möglich. Viele Bedingungen sehen vor, dass ein ununterbrochener Zustand von sechs Monaten als Berufsunfähigkeit gilt. Entscheidend sind die Prognose der behandelnden Ärzte und der konkrete Wortlaut Ihrer Bedingungen. Dokumentieren Sie den Verlauf lückenlos.
Das kann der Fall sein, wenn die Erkrankung dazu führt, dass Sie Ihren konkreten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können. Der Versicherer prüft, ob die Einschränkung dauerhaft ist und ob eine Verweisung in Betracht kommt. Eine fahrerlaubnisrechtliche Einschränkung sollte medizinisch sauber begründet sein.
Krankentagegeld setzt Arbeitsunfähigkeit voraus, die BU-Rente Berufsunfähigkeit. Mit Eintritt der Berufsunfähigkeit endet der Krankentagegeldanspruch häufig. Weil beide Versicherungen sich gegenseitig beeinflussen können, sollten Leistungsanträge abgestimmt gestellt werden, um keine Versorgungslücke entstehen zu lassen.
Am besten sofort nach dem negativen Tauglichkeitsergebnis und noch vor dem Leistungsantrag. Die Wahl der richtigen Anspruchsgrundlage und die Formulierung des Antrags entscheiden oft über den Ausgang. Die Erstprüfung ist bei uns meist kostenfrei, eine Rechtsschutzversicherung fragen wir auf Wunsch für Sie an.
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München (Kanzleisitz)
Tel: 089 999 533 450
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