Ihre Berufsunfähigkeits-versicherung zahlt nicht?

Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung!

Sie sind berufsunfähig geworden. Aber Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung weigert sich zu zahlen?

Ihnen wird gar vorgeworfen, falsche Angaben gemacht zu haben? Oder Ihnen wurde ein Vergleich angeboten und Sie wissen nicht, was zu tun ist? In all diesen und weiteren Fällen stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir bringen langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht mit. Daher erhalten Sie mit unserer kostenlosen Erstprüfung schnelle Hilfe.

Erfahrungen & Bewertungen zu L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Welcher Fall tritt bei Ihnen auf?

Ihre Versicherung lehnt ab

Die Versicherung hat abgelehnt – was soll ich nun machen?

Sie haben ein Ablehnungsschreiben Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten? Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand. Es könnte zwar sein, dass Ihr Versicherer Ihre Zahlung zu Recht ablehnt. Häufig sind die Argumente der Versicherer aber nicht rechtmäßig. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen, damit Sie Ihre Rente schnellstmöglich erhalten.

Sie möchten die Ablehnung Ihrer Versicherung prüfen lassen? Rufen Sie uns an. Wir überprüfen das Ablehnungsschreiben kostenfrei.

Anfechtung / Kündigung

Ich habe nach mehreren Monaten noch immer keine Antwort von der Versicherung. Was ist jetzt sinnvoll zu tun?

Das ist leider häufig der Fall – man stellt einen Leistungsantrag und die Versicherung meint plötzlich, dass man Jahre zuvor beim Abschluss des Vertrags Erkrankungen „verheimlicht“ hat. Hier muss gründlich von einem Fachanwalt geprüft werden, ob das Vorgehen der Versicherung rechtswirksam ist. Für eine wirksame Anfechtung muss der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt haben – dies ist aber selten der Fall.

Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung den Vertrag wirklich beenden kann oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen!

Versicherung versucht Vergleich

Die Versicherung hat mir einen Vergleich angeboten – soll ich diesen annehmen?

Ihre Versicherung bietet Ihnen einen Vergleich an. Jetzt ist Geduld gefragt, denn Sie sollten diesen nicht einfach annehmen. Lassen Sie unbedingt einen Fachanwalt zuvor prüfen, ob der Vergleich für Sie nachteilig ist.

Schicken Sie uns das Angebot der Versicherung – wir prüfen für Sie, ob Sie sich mit dem Vergleich abfinden müssen oder ob Ihnen nicht doch mehr zusteht!

50% BU wird abgelehnt

Die Versicherung verneint eine 50 %ige Berufsunfähigkeit.

Die Verneinung des Vorliegens der Berufsunfähigkeit gehört zu den häufigsten Gründen für die Ablehnung der Anträge auf Berufsunfähigkeit. Dies bedeutet aber nicht, dass die Ablehnung auch zutreffend ist.

Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung wirklich leistungsfrei ist oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen

Sie erhalten keine Antwort...

Ich habe nach mehreren Monaten noch immer keine Antwort von der Versicherung. Was ist jetzt sinnvoll zu tun?​

Natürlich darf die Versicherung den Antrag prüfen. Allerdings sollten Sie – abhängig vom Prüfungsumfang – nach 4 bis 6 Wochen eine Antwort erhalten haben, ob noch weitere Informationen benötigt werden. Sollten alle Unterlagen vorliegen, muss die Versicherung innerhalb eines angemessenen Zeitfensters eine Entscheidung treffen.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Entscheidung zu lange andauert: Rufen Sie uns an! Wir prüfen für Sie, ob die Versicherung Sie nur hinhält.

Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenfreie Erstberatung!

Schreiben Sie uns eine E-Mail, über das Kontaktformular oder sprechen Sie uns persönlich neun Städten. Wir sind für Sie von Montag bis Samstag zwischen 7 bis 19 Uhr für Sie erreichbar.

L & P  München
Theresienstraße 23
80333 München
Tel: 089 999 533 450

L & P  Hamburg*
Neuer Wall 63
20354 Hamburg
Tel: 040 356 763 58

L & P  Berlin*
Kurfürstendamm 21
10719 Berlin
Tel: 030 221 869 95

L & P  Köln*
Richmodstraße 6
50667 Köln
Tel: 0221 969 864 13

L & P  Hannover*
Bahnhofstraße 8
30159 Hannover
Tel: 0511 809 046 01

L & P  Frankfurt am Main*
Große Gallusstraße 16–18
60312 Frankfurt
Tel: 069 900 199 03

L & P  Leipzig*
Torgauer Straße 231 -233
04347 Leipzig
Tel: 0341 8609 47 15

L & P  Stuttgart*
Friedrichstraße 15
70174 Stuttgart
Tel: 071 1953 384 00

L & P  Coburg*
Buchenweg 22
96450 Coburg
Tel: 095 6174 649 90

* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung

Warum wir eine kostenlose Erstberatung anbieten können? Ganz einfach, wir haben jahrelange Erfahrung mit solchen Fällen. Wir kennen die Argumente der Versicherer.

Wir sind für Sie da

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V.H.:
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„Ich bin sehr zufrieden mit der fachkundigen Beratung durch Frau Kempf, die zur Durchsetzung der Ansprüche geführt hat. Insbesondere die freundliche Kommunikation, die Beantwortung jeglicher Fragen und die stete Erreichbarkeit sind hervorzuheben. Die Entscheidung, den Weg des komplexen Leistungsantrags von Beginn an mit versierter Unterstützung durch Fr. Kempf anzugehen, hat sich als genau richtig erwiesen!"
C.R.:
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„Rechtsanwalt Luber ist ein Top Jurist, der vor allem durch seine sehr guten kommunikativen Fähigkeiten und Kompetenzen, sowie überdurchschnittlich guten und vor allem juristischen Leistung, anhand der Beilegung dieses Rechtsstreits, erneut seine hohe Erfolgsquote bestätigt hat. Die Rechtsanwaltskanzlei L&P ist Vertrauensvoll, Persönlich, Erfahren und Exzellent !!! Vielen Dank Kanzlei L&P und vor allem ganz besonderen Dank an Rechtsanwalt Christian Luber."
S.S:
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„Frau Kempf hat sich mit Engagement und Fachwissen positiv für meinen Fall eingesetzt. Ihr Schreibstil ist beeindruckend und wirkungsvoll. Herzlichen Dank."
A.B.:
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Herr Luber ist ein sehr kompetenter, sehr effizienter, sehr freundlicher und sehr schnell agierender Rechtsanwalt. Seine Kompetenz und Effizienz sind besonders ausgeprägt. Ich kann Herrn Luber uneingeschränkt empfehlen. Bis jetzt, der beste Anwalt, den ich in Anspruch nehmen musste. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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Berufsunfähigkeitsversicherung

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Sep.

Heidelberger Lebensversicherung verweigert blindem Versicherungsnehmer Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Heidelberger Lebensversicherung hat einem nahezu vollständig blinden Angestellten Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Begründung verweigert, dass er trotz seiner Erkrankung weiterhin berufsfähig sei. Ein Angestellter eines Großkonzerns leidet an einer Augenerkrankung, die im...

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Aug.

LG Frankfurt a.M.: Informationspflicht über Nachteile eines Versicherungswechsels auch für Versicherungsvermittler

Wie das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 23. April 2020, Az. 2-30 5/18, festgestellt hat, müssen auch Versicherungsmakler Versicherungsnehmer über die Folgen eines Versicherungswechsels, insbesondere über etwaige Nachteile hieraus, informieren. Das Landgericht hat...

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Jul.

OLG München bestätigt Verurteilung der Axa Versicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente an Fibromyalgie-Erkrankten

München, 10.07.2020 – Aylin Kempf Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil des Landgerichts Passau, welches die Axa Versicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente an einen an Fibromyalgie erkrankten Versicherungsnehmer verurteilt hatte, in zweiter Instanz bestätigt. Unser Mandant war...

09.

Jun.

BGH: Befristete Anerkenntnisse in der Berufsunfähigkeits-Versicherung ohne sachlichen Grund oder Begründung unwirksam – Leistungspflicht der Versicherer auch für die Vergangenheit!

Hat die private Berufsunfähigkeits-Versicherung in der Vergangenheit ein Anerkenntnis befristet erklärt, ohne dies ausreichend zu begründen, muss sie bis zu einer neuen Erklärung unbefristet weiter leisten – auch für viele Jahre in der Vergangenheit! Der...

19.

Feb.

Allianz Lebensversicherung zahlt außergerichtlich Berufsunfähigkeits-Abfindung in hoher fünfstelliger Höhe

Die Allianz Lebensversicherung hat einem von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vertretenen Versicherungsnehmer eine Abfindung in fünfstelliger Höhe aus zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen ausbezahlt.Ein Mandant von L&P Rechtsanwälte hatte Ende 2018 Antrag auf Leistungen aus zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen bei der...

05.

Feb.

BGH: Änderungsmitteilung trotz fehlendem Anerkenntnis in Berufsunfähigkeitsversicherung erforderlich

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Dezember 2019 festgestellt, dass eine Berufsunfähigkeits-Versicherung den späteren Wegfall einer Berufsunfähigkeit selbst dann nur durch eine wirksame Änderungsmitteilung geltend machen kann, wenn sie zuvor kein Anerkenntnis ihrer Leistungspflicht...