Ihre Berufsunfähigkeits-versicherung zahlt nicht?
Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht
Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung!
Sie sind berufsunfähig geworden. Aber Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung weigert sich zu zahlen?
Ihnen wird gar vorgeworfen, falsche Angaben gemacht zu haben? Oder Ihnen wurde ein Vergleich angeboten und Sie wissen nicht, was zu tun ist? In all diesen und weiteren Fällen stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir bringen langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht mit. Daher erhalten Sie mit unserer kostenlosen Erstprüfung schnelle Hilfe.
Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.
Welcher Fall tritt bei Ihnen auf?
Ihre Versicherung lehnt ab
Die Versicherung hat abgelehnt – was soll ich nun machen?
Sie haben ein Ablehnungsschreiben Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten? Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand. Es könnte zwar sein, dass Ihr Versicherer Ihre Zahlung zu Recht ablehnt. Häufig sind die Argumente der Versicherer aber nicht rechtmäßig. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen, damit Sie Ihre Rente schnellstmöglich erhalten.
- Sende Sie uns das Ablehnungsschreiben der Versicherung
- Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussichten
- Und unterstützen Sie beim Vorgehen gegen die Versicherung
Sie möchten die Ablehnung Ihrer Versicherung prüfen lassen? Rufen Sie uns an. Wir überprüfen das Ablehnungsschreiben kostenfrei.
Anfechtung / Kündigung
Ich habe nach mehreren Monaten noch immer keine Antwort von der Versicherung. Was ist jetzt sinnvoll zu tun?
Das ist leider häufig der Fall – man stellt einen Leistungsantrag und die Versicherung meint plötzlich, dass man Jahre zuvor beim Abschluss des Vertrags Erkrankungen „verheimlicht“ hat. Hier muss gründlich von einem Fachanwalt geprüft werden, ob das Vorgehen der Versicherung rechtswirksam ist. Für eine wirksame Anfechtung muss der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt haben – dies ist aber selten der Fall.
- Sie haben nicht absichtlich falsche Angaben gemacht
- Auch wenn Sie fahrlässig gehandelt haben, darf nicht komplett gekürzt werden
- In vielen Fällen können Sie trotz Falschangabe die Zahlung verlangen
- Wir als Fachanwälte prüfen die Erfolgsaussichten
Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung den Vertrag wirklich beenden kann oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen!
Versicherung versucht Vergleich
Die Versicherung hat mir einen Vergleich angeboten – soll ich diesen annehmen?
Ihre Versicherung bietet Ihnen einen Vergleich an. Jetzt ist Geduld gefragt, denn Sie sollten diesen nicht einfach annehmen. Lassen Sie unbedingt einen Fachanwalt zuvor prüfen, ob der Vergleich für Sie nachteilig ist.
- Sende Sie uns das Ablehnungsschreiben der Versicherung
- Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussichten
- Und unterstützen Sie beim Vorgehen gegen die Versicherung
Schicken Sie uns das Angebot der Versicherung – wir prüfen für Sie, ob Sie sich mit dem Vergleich abfinden müssen oder ob Ihnen nicht doch mehr zusteht!
50% BU wird abgelehnt
Die Versicherung verneint eine 50 %ige Berufsunfähigkeit.
Die Verneinung des Vorliegens der Berufsunfähigkeit gehört zu den häufigsten Gründen für die Ablehnung der Anträge auf Berufsunfähigkeit. Dies bedeutet aber nicht, dass die Ablehnung auch zutreffend ist.
- Häufig sind diese Ablehnungen rechtlich angreifbar
- Die Versicherung muss die Voraussetzungen hinreichend geprüft haben
- Ihre Krankheit UND der ausgeübte Beruf sind entscheidend
- Wir als Fachanwälte prüfen die Erfolgsaussichten
Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung wirklich leistungsfrei ist oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen
Sie erhalten keine Antwort...
Ich habe nach mehreren Monaten noch immer keine Antwort von der Versicherung. Was ist jetzt sinnvoll zu tun?
Natürlich darf die Versicherung den Antrag prüfen. Allerdings sollten Sie – abhängig vom Prüfungsumfang – nach 4 bis 6 Wochen eine Antwort erhalten haben, ob noch weitere Informationen benötigt werden. Sollten alle Unterlagen vorliegen, muss die Versicherung innerhalb eines angemessenen Zeitfensters eine Entscheidung treffen.
- Sie müssten nach 4-6 Wochen eine erste Antwort erhalten
- Die Versicherung muss innerhalb einer Frist antworten
- Die Entscheidung darf nicht zu lange dauern
- Wir als Anwälte können Druck ausüben
Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Entscheidung zu lange andauert: Rufen Sie uns an! Wir prüfen für Sie, ob die Versicherung Sie nur hinhält.
Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenfreie Erstberatung!
Schreiben Sie uns eine E-Mail, über das Kontaktformular oder sprechen Sie uns persönlich neun Städten. Wir sind für Sie von Montag bis Samstag zwischen 7 bis 19 Uhr für Sie erreichbar.
L & P München
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* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung
Warum wir eine kostenlose Erstberatung anbieten können? Ganz einfach, wir haben jahrelange Erfahrung mit solchen Fällen. Wir kennen die Argumente der Versicherer.
Mandantenstimmen
Aktuelle Fälle
Berufsunfähigkeitsversicherung
29.
Jan.
Landgericht Konstanz: Württembergische zahlt aus Berufsunfähigkeitsversicherung
- München
- , 29.01.2020
Die Württembergische Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Bankangestellten einen hohen Vergleichsbetrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte. Unsere Mandantin, die von Beruf...
02.
Okt.
LG Heidelberg: Unzulässige Verweisung eines Mechanikers auf Alternativberuf des Lagerarbeiters
- München
- , 02.10.2019
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ihren Versicherungsnehmer nicht vom Beruf des Mechanikers auf den des Lageristen verweisen. Das LG Heidelberg hat mit Urteil vom 25.01.2019 (4 O 165/16), festgestellt, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihren Versicherungsnehmer nicht vom Beruf...
19.
Aug.
Cosmos Lebensversicherung zahlt € 50.000,- Abfindung für Berufsunfähigkeitsrente an Versicherungsnehmerin
- München
- , 19.08.2019
Die Cosmos Lebensversicherung AG zahlt einer Versicherungsnehmerin nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Abfindung für die Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Zahlung mehrere Jahre verweigert hatte. Unsere Mandantin hatte eine...
09.
Apr.
OLG Hamm: Unzulässige Verweisung eines Rechtspflegers auf Alternativberuf des technischen Zeichners
- München
- , 09.04.2019
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ihren Versicherungsnehmer nicht vom Beruf des Rechtspflegers auf den des technischen Zeichners verweisen. Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 31.01.2018 (I-20 U 33/17), festgestellt, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihren Versicherungsnehmer nicht vom...
26.
Mrz.
OLG Dresden: Keine übersteigerten Anforderungen an die Darlegung des Berufsbilds
- München
- , 26.03.2019
An die Darlegung des Berufsbilds dürfen nach einem Urteil des OLG Dresden keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden. Vielmehr genügt eine nachvollziehbare Darstellung in Schlagworten oder Stichworten. Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 09.10.2018, Az....
25.
Jan.
Landgericht Passau verurteilt Axa Versicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente an Fibromyalgie-Erkrankten
- München
- , 25.01.2019
München, 25.01.2019 – Aylin Kempf Das Landgericht Passau hat die Axa Versicherung zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente an einen Versicherungsnehmer verurteilt, nachdem die Versicherung zuvor die Berufsunfähigkeit ihres Versicherten bestritten hatte. Unser Mandant war bis zum Eintritt seiner...